Gastronomie bekommt weitere Unterstützung in Corona-Pandemie

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Kein Bier kommt aus dem Zapfhahn: Gerade die Gastronomie leidet unter den Corona-Beschränkungen. Das Land Hessen sagt deshalb weitere Unterstützungen zu. Foto: dpa
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Die hessische Landesregierung hat Gastronomen weitere Zuschüsse in der Corona-Pandemie zugesichert. So soll die Anschaffung von Geräten und technischer Ausstattung gefördert...

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WIESBADEN. Die hessischen Gaststätten erhalten in der Corona-Pandemie Zuschüsse vom Land zur Anschaffung von Kühlgeräten, Spülmaschinen, Herden und anderen Wirtschaftsgütern. Die Förderung bestehe aus einem Festbetrag von 1500 Euro für Investitionen von mindestens 2000 Euro, teilten Umweltministerin Priska Hinz und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (beide Grüne) am Sonntag in Wiesbaden mit.

Gerade die Gastronomie leide unter den Corona-Beschränkungen, betonte Al-Wazir. Investitionen in neue Technik oder moderne Küchen müssten seit Monaten zurückgestellt werden. "Deshalb möchten wir sie gezielt unterstützen und dazu ermutigen, auch in dieser schwierigen Situation den Blick nach vorne zu richten und sich auf die Zeit nach der Pandemie vorzubereiten."

"Wir wollen auch in Zukunft eine vielfältige Gastronomie in der Stadt und auf dem Land vorfinden", ergänzte Hinz. Gerade im ländlichen Raum in kleinen Ortschaften sei eine Gaststätte ein wichtiger Treffpunkt und ziehe Besucher an. Die Investitionsförderung solle dazu beitragen, dass sich Restaurants, Cafés und Gaststätten modernisieren können, durch die Pandemie kommen und danach gut weiterarbeiten.

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Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga begrüßte das Hilfsprogramm. Die Gastronomiebetriebe müssten auch in dieser Situation weiter investieren. Das gelte für die Betriebsausstattung ebenso wie in Hygienemaßnahmen, sagte Dehoga-Präsident Gerald Kink. Das Programm gebe Planungssicherheit.

Für das bis Ende 2022 laufende Programm stellen Umwelt- und Wirtschaftsministerium 3,4 Millionen Euro bereit. Die Mittel fließen den Angaben zufolge zur Hälfte in den ländlichen Raum und zur Hälfte in urbane Gebiete. Noch in diesem Jahr sollen die ersten Gelder bewilligt werden.

Antragsberechtigt sind nach Angaben der Ministerien Gaststätten mit eigenem Gastraum, die sowohl Speisen als auch Getränke anbieten, höchstens 49 Beschäftigte zählen und einen Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro erzielen. Die Bewerbungsfrist der ersten Förderrunde endet am 26. November.

Von dpa