Kann an der Ahr im September eine dem Wahlrecht entsprechende Bundestagswahl stattfinden? Marcel Hürter, Landeswahlleiter in Rheinland-Pfalz, hat Bedenken.
MAINZ. Die Flutkatastrophe an der Ahr stellt in den am schwersten zerstörten Gemeinden an der Ahr die Bundestagswahl am 26. September infrage. "Nach heutigem Stand kann man in den besonders stark betroffenen Teilen des Kreises Ahrweiler eine Wahl, die vollständig dem geltenden Wahlrecht entspricht und als normal bezeichnet werden kann, nicht durchführen", sagte der Landeswahlleiter in Rheinland-Pfalz, Marcel Hürter, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.
Zusammen mit den betroffenen Kommunen, dem Landesinnenministerium und dem Bundeswahlleiter werde jetzt versucht, "ein Konzept abzustimmen, das eine der Situation angemessene Wahl ermöglicht".
Sie wollen den Betroffenen der Flutkatastrophe helfen? Dann besuchen Sie: Leser spenden für die Flutopfer in Ahrbrück und Hönningen.
Von dpa