Fall Susanna: Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat Auslieferung...

aus Der Fall Susanna

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Kerzen stehen nahe des Wohnorts der getöteten Susanna in Mainz. Foto: Harald Kaster

Der Tatverdächtige im Mordfall Susanna F. ist in der Nacht zum Freitag im Nordirak festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat die Auslieferung des 20-jährigen...

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WIESBADEN. Im Mordfall Susanna F. hat die Staatsanwaltschaft Wiesbaden die Auslieferung des tatverdächtigen Irakers Ali B. (20) beantragt. Das Auslieferungsersuchen sei an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zur Prüfung geschickt worden, sagte der Wiesbadener Oberstaatsanwalt Oliver Kuhn am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Die Entscheidung über das Auslieferungsverfahren träfen das Bundesamt für Justiz und das Auswärtige Amt, ergänzte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, Georg Ungefuk. Zu Auslieferungsverfahren mit dem Irak gebe es wenig Erfahrungen.

In Einzelfällen habe es schon eine Zusammenarbeit mit der irakischen Justizbehörde gegeben, sagte der Sprecher des Bundesjustizministeriums, Maximilian Kall, dem epd. Da es kein Rechtshilfeabkommen zwischen Deutschland und dem Irak gebe, könne ein Auslieferungsersuchen nur auf diplomatischem Weg vorgebracht werden.

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Ali B. in der Nacht auf Freitag festgenommen

Der Tatverdächtige Ali B. war in der in der Nacht zum Freitag von kurdischen Sicherheitskräften im Nordirak festgenommen worden. Dies teilte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Freitag zum Abschluss der Innenministerkonferenz im sachsen-anhaltischen Quedlinburg mit. Seehofer dankte den Sicherheitskräften für die Festnahme, die auf Bitte der deutschen Bundespolizei erfolgt sei.

Die am Mittwoch in Wiesbaden tot aufgefundene 14-jährige Susanna F. aus Mainz ist nach bisherigem Ermittlungsstand Opfer eines Sexual- und Gewaltdelikts geworden. Ali B. steht im Verdacht, das Mädchen in der Nacht vom 22. auf 23. Mai vergewaltigt und anschließend durch Gewalt gegen den Hals getötet zu haben.

Die entscheidenden Hinweise auf den Fundort der Leiche an einem Bahndamm in Wiesbaden-Erbenheim gab laut Sicherheitsbehörden ein 13-jähriger Flüchtling. Der tatverdächtige Iraker war nach den Angaben des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam am 2. Juni mit weiteren sieben Familienmitgliedern über den Flughafen Düsseldorf legal nach Istanbul ausgereist und hatte sich einen Tag später ins nordirakische Erbil abgesetzt. Ein weiterer Verdächtiger war am Donnerstag in Wiesbaden wieder freigelassen worden, weil die Ermittler keinen dringenden Tatverdacht mehr sahen.

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Sieben Kundgebungen und Gegendemos angemeldet

Die 14-jährige Susanna war Mitglied der Jüdischen Gemeinde Mainz, die mit Trauer und Entsetzen auf die Vergewaltigung und Ermordung des Mädchens reagierte. Nach dem gewaltsamen Tod der Schülerin wollen in ihrer Heimatstadt Mainz rechtsgerichtete Gegner der deutschen Flüchtlingspolitik auf die Straße gehen. Im Zusammenhang mit dem Verbrechen seien zwischen Samstag und Montag sieben Kundgebungen und Gegendemonstrationen angemeldet worden, teilte die Stadtverwaltung dem epd mit.

Unterdessen mahnte der Kriminologe Thomas Feltes, von Vorverurteilungen des irakischen Tatverdächtigen aufgrund seiner Herkunft abzusehen. "Die Unterstellung, dass die ethnische Herkunft bei Straftaten wie dieser eine Rolle spielt, ist kriminologisch nicht haltbar", sagte der Wissenschaftler von der Ruhr-Universität Bochum dem epd. "Nicht die Herkunft, sondern die soziale Umgebung begünstigt Straftaten", sagte Feltes.