Drei Männer wegen Terrorfinanzierung verurteilt

Ein Männertrio ist vor dem Landgericht Frankfurt wegen Terrorismus-Finanzierung veurteilt worden. Archivfoto: dpa
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Vor dem Landgericht Frankfurt sind am Montag drei mutmaßliche Salafisten zu Haftstrafen verurteilt worden.

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FRANKFURT. Noch im März vergangenen Jahres hatten die Sicherheitsbehörden von einem Terroranschlag gesprochen, der im Rhein-Main-Gebiet geplant war, den man aber habe vereiteln können: Damals hatten 200 Polizisten mehrere Wohnungen durchsucht und elf Verdächtige festgenommen. Und Nadja Niesen, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt, hatte gesagt: „Sie wollten so viele Ungläubige wie möglich töten.“

Übrig geblieben waren drei Angeklagte, denen seit Mai dieses Jahres vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess wegen Terrorfinanzierung gemacht worden war. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte das Trio geplant, mit einem Fahrzeug Menschen zu töten. Einen Kleintransporter hätten sie bereits angemietet. Wahlweise sollen die drei mutmaßlichen Salafisten geplant haben, Polizisten in den Hinterhalt zu locken. Eine Kalaschnikow hatten sie zudem kaufen wollen, dazu 150 Schuss Munition. Die Waffe hatten sie schon in ihren Händen gehalten. Doch der Kauf scheiterte, möglicherweise weil sie zu teuer war. Sie sollte 2500 Euro kosten. Das Trio soll aber nur über 1600 Euro verfügt haben – Geld vom Jobcenter, das eigentlich für die Anmietung einer Wohnung war.

19 Monate in Untersuchungshaft

Mit Blick auf die Vorwürfe fiel das Urteil jetzt milde aus. Zwar war die Staatsschutzkammer am Landgericht Frankfurt zu der Überzeugung gekommen, dass die mutmaßlichen Salafisten tatsächlich Anschläge auf Polizeibeamte und größere Menschengruppen verüben wollten. Im Falle eines 22 Jahre alten Offenbachers verhängte die Kammer dafür aber eine Strafe von nur drei Jahren und zwei Monaten, im Falle eines 32 Jahre alten Mannes aus Wiesbaden von zwei Jahren und zehn Monaten.

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Beide wollen gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Sie haben bereits 19 Monate in Untersuchungshaft gesessen, kamen jetzt auf freien Fuß, freilich mit elektronischen Fußfesseln und strengen Meldeauflagen. Der Haftbefehl für den Offenbacher war außer Vollzug gesetzt worden, da das Gericht eine Fluchtgefahr verneinte. Bei dem Wiesbadener ist fraglich, ob er seine Reststrafe überhaupt noch antreten muss. Sein aus Frankfurt kommender Zwillingsbruder, der zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, war bereits aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Er hatte frühzeitig ein Geständnis abgelegt.

Die unterschiedlichen Urteile für das Trio seien nicht nachvollziehbar, sagte Axel Küster, Anwalt des aus Wiesbaden stammenden Sebastian S.. Von den ursprünglichen Vorwürfen sei nicht mehr viel übrig geblieben. Seinem Mandanten sei zum Verhängnis geworden, dass er am Telefon, das überwacht worden war, rumgetönt habe. So hatte er davon gesprochen, in Chemnitz einen Anschlag verüben zu wollen. Ein anderes mögliches Ziel: das Airfield in Wiesbaden-Erbenheim, wo das Hauptquartier der US-Streitkräfte für Europa residiert. Als strafmildernd wertete das Gericht, dass sich die Männer zwischenzeitlich aus der salafistischen Szene gelöst haben. Auch hatten zuletzt alle Angeklagten ein Geständnis abgelegt.

Nicht nur in diesem Prozess hat die Justiz milde Urteile in Verfahren gefällt, bei denen es ursprünglich um schwere Vorwürfe gegangen war. Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Friedberg hatte im vergangenen Jahr einen jungen Mann wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er war in Nieder-Florstadt (Wetteraukreis) festgenommen worden, weil er einen islamistisch motivierten Anschlag im Rhein-Main-Gebiet vorbereitet haben soll. So soll sich der 17-Jährige eine Anleitung zum Bau eines Sprengsatzes besorgt und zudem versucht haben, Chemikalien über einen Online-Versandhandel zu bestellen, mit denen sich der Sprengstoff Triacetontriperoxid (TATP) herstellen lässt.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte den 20 Jahre alten Iraker Deday A. aus Eschwege wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Er war nach Erkenntnissen des Gerichts fest entschlossen, einen Sprengsatz herzustellen, um viele Menschen nicht-muslimischen Glaubens zu töten und zu verletzen. Das Strafgesetzbuch sieht für das Vorbereiten einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat eine Strafe von bis zu zehn Jahren vor.

Von Matthias Gerhart und Christoph Cuntz