In zwei Darmstädter Straßen gilt ab Juni kommenden Jahres ein Diesel-Fahrverbot. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden verkündete am Mittwoch einen entsprechenden Vergleich.
WIESBADEN. Ab Juni 2019 wird es in der Hügelstraße und in der Heinrichstraße in Darmstadt Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge geben. Den entsprechenden Vergleich hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Mittwoch wie erwartet zu Protokoll genommen und verkündet. Auf die Fahrverbote hatten sich das Land Hessen, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) in ihren außergerichtlichen Verhandlungen über eine Eindämmung der Luftverschmutzung in Darmstadt geeinigt. Die Einigung hatten die hessische Umweltministerin Priska Hinz und Darmstadts Oberbürgermeister Jochen Partsch (beide Grüne) sowie die Umwelthilfe und der VCD als Kläger am vergangenen Freitag bekannt gegeben.
Von der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu den Fahrverboten in Frankfurt sieht das Umweltministerium den Vergleich nicht berührt. Der Beschluss des Gerichtshofs, die Berufung im Fall Frankfurts zuzulassen, "habe keine Auswirkungen auf den Vergleich für Darmstadt", teilte das Ministerium auf Nachfrage mit.
Fachlich und juristisch seien beide Verfahren sehr unterschiedlich zu bewerten, hieß es. In Frankfurt würden Schadstoff-Grenzwerte auf vielen Straßen überschritten. Gleichwohl sei "ein zonales Fahrverbot" nach Auffassung des Landes eine unverhältnismäßige Maßnahme. Dies solle nun in dem Berufungsverfahren vor dem Kasseler Gerichtshof geklärt werden, so das Ministerium.
In Darmstadt gebe es an nur zwei Straßen "sehr hohe Überschreitungen" des Stickstoffdioxid-Grenzwerts. Die dort vereinbarte Sperrung sei "zum einen die einzige Möglichkeit, die sehr hohen Überschreitungen zu reduzieren, und zum anderen eine Abwägung zwischen Einschränkung von Mobilität und Gesundheitsschutz". "Darauf konnten sich DUH sowie VCD und Land in dieser Sache einigen", erklärte das Ministerium.
Darmstadts Umweltdezernentin Barbara Akdeniz (Grüne) sagte dazu, die Ausgangslage in Frankfurt sei völlig anders als in Darmstadt. "In Darmstadt wurde mit dem Vergleich ein zonales Fahrverbot verhindert", betonte sie. Man werde aber dennoch "die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs genau anschauen und mögliche Parallelen prüfen und rechtlich bewerten".
Der Darmstädter FDP-Chef Leif Blum nannte den Vergleich "einen Riesenfehler". Aus dem Beschluss des Kasseler Gerichtshofs "hätte man lernen müssen, dass es die Option gibt, ein anderes Urteil in zweiter Instanz zu bewirken", sagte er.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte im Fall Frankfurt die Berufung des Landes gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden "wegen ernstlicher Zweifel an dessen Richtigkeit" zugelassen. Zugleich hatte es einen Eilantrag der Umwelthilfe zur Durchsetzung der Fahrverbote abgelehnt. Das Wiesbadener Gericht hatte ab Februar 2019 ein stufenweises Diesel-Fahrverbot für weite Teile Frankfurts angeordnet.
Die Fahrverbote in Darmstadt sollen dem Vergleich zufolge dazu beitragen, die hohe Schadstoffbelastung in der Hügel- und in der Heinrichstraße zu verringern und den EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft einzuhalten. Wenn die Belastung im zweiten Halbjahr 2019 nicht wie prognostiziert unter den Grenzwert sinkt, sollen die Verbote verschärft werden.
Die Beschränkungen werden für Diesel bis Euronorm 5 und Benziner bis Euronorm 2 gelten. Für Handwerker, Taxis, Hilfs- und Rettungsdienste sowie für Anwohner soll es Ausnahmeregelungen geben. Neben den Sperrungen soll der Verkehr im City-Tunnel reduziert werden, indem die Zufahrt am Mathildenplatz auf einen Fahrstreifen verengt und die Zahl der Spuren im Tunnel von drei auf zwei reduziert wird. Daneben wird dann auf der Zufahrt und im Tunnel Tempo 30 gelten.
Von Joachim Nieswandt