Das Bundesagrarministerium hat die Länder ermahnt, konsequenter gegen Tierquälerei in Landwirtschaftsbetrieben vorzugehen. Denn die Länder kontrollieren die Betriebe extrem...
WIESBADEN/BERLIN. Das Bundesagrarministerium hat die Länder ermahnt, konsequenter gegen Tierquälerei in Landwirtschaftsbetrieben vorzugehen. Denn die Länder kontrollieren die Betriebe extrem unterschiedlich, wie aus einem Schreiben des Staatssekretärs im Bundesministerium, Hermann Onko Aeikens, an seine Länderkollegen hervorgeht. Die durchschnittlichen Kontrollintervalle je Betrieb liegen demnach zwischen 2,6 Jahren und 48,1 Jahren. "Soweit Defizite im Hinblick auf die Kontrollen landwirtschaftlicher Betriebe bestehen, müssen diese zügig behoben werden", schrieb er. Über das Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, hat zuerst die "Rheinische Post" berichtet.
Agrarbetriebe, die gegen Vorgaben des Tierschutzrechts verstießen, stünden immer wieder im Mittelpunkt des öffentlichen und medialen Interesses, schrieb Aeikens weiter. Teilweise seien solche Verstöße jedoch nicht von amtlicher Seite aufgedeckt worden, sondern von "Gruppen oder Personen, die als selbsternannte Stallpolizisten aufgetreten sind. Das kann und darf der Staat nicht dulden." Deshalb sei die Kontrolle vor Ort so wichtig.
Bei den Angaben zu den Kontrollintervallen verwies der Staatssekretär auf die Antwort seines Ministeriums auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion von Mitte Juli. Demnach liegt das Kontrollintervall in Bayern bei 48,1 Jahren - allerdings gibt es dort auch die meisten kontrollpflichtigen Betriebe, nämlich rund 148.000. Im ebenfalls großen Agrarland Niedersachsen mit rund 95.000 Betrieben liegt das Kontrollintervall bei 21 Jahren. In Nordrhein-Westfalen beträgt es 14,7 Jahre, in Baden-Württemberg 19,3 und in Hessen 13,8 Jahre.
"Auch wenn ich mir bewusst bin, dass die Aussagekraft dieser Daten begrenzt ist, lassen sie sich doch nur schwer in der Öffentlichkeit vermitteln", schrieb Aeikens an seine Länderkollegen. Er sei sich sicher, dass Verbesserungen auf diesem Gebiet im Sinne des Tierschutzes erreicht werden könnten. "Daher bitte ich Sie, Ihre zuständigen Behörden bei den zur Wahrung des Tierschutzes erforderlichen Kontrollen im Vollzug konsequent zu unterstützen."
Von Christian Andresen