Bashar verurteilt für mehrfache Vergewaltigung eines Kindes

aus Der Fall Susanna

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Ali Bashar vor der Urteilsverkündung im Wiesbadener Landgericht. Foto: Wolfgang Degen

Im Vergewaltigungsprozess gegen den bereits wegen Mordes an Susanna F. verurteilten Ali Bashar und seinen Mittäter Mansoor Q. hat das Wiesbadener Landgericht die Urteile gefällt.

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WIESBADEN. Äußerlich unbewegt scheinend hört Ali Bashar Ahmed Zebari am Donnerstag an, was Vorsitzende Richterin Annette Honnef für die Jugendstrafkammer verkündet: siebeneinhalb Jahre Freiheitsstrafe für den Iraker. Für die Vergewaltigung einer Elfjährigen aus Wiesbaden in zwei Fällen.

Für einen, der bereits wegen Vergewaltigung und Ermordung der Mainzer Schülerin Susanna von der Schwurgerichtskammer des Wiesbadener Landgerichts im Juli zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, hat diese zweite Verurteilung nichts wirklich Abschreckendes mehr. Ganz anders fällt die Reaktion des zweiten Angeklagten Mansoor Q. aus: Der als Jugendlicher eingeschätzte Afghane wird als Vergewaltiger der Elfjährigen in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.

Für kurze Zeit ein Held

Er tut, als wolle er versinken. Wie werden die Eltern reagieren? Womit hat er gerechnet? Mit dem Freispruch, den seine Verteidigung gefordert hatte? Sie behauptet, dass der muskulöse und durchtrainierte Afghane nicht einmal 14 Jahre alt sein soll. „Ich gehe nach wie vor davon aus, dass Mansoor nicht strafmündig ist“, hatte sein Verteidiger Michael Harschneck nach der Urteilsverkündung betont. Ein rechtsmedizinisches Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft war zu dem Ergebnis gekommen, dass Mansoor mindestens 14 Jahre alt sei.

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Das Gericht ist im Strafmaß dem gefolgt, was die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Der Prozess wie dann auch am Donnerstag die mündliche Urteilsbegründung war nicht öffentlich, öffentlich war nur die Verkündung des Tenors: Haftstrafen. Die Schutzbedürfnisse des elfjährigen Opfers und die des jugendlichen Angeklagten seien beim Abwägen mit dem öffentlichen Interesse höher zu bewerten, hatte das Gericht den Ausschluss der Öffentlichkeit begründet.

Der Iraker wie auch der Afghane waren im Oktober 2015 im Zuge des großen Flüchtlingsstroms mit ihren Familien nach Deutschland gekommen. Es gab Zeiten, da waren Ali und Mansoor Freunde und Komplizen. Und der junge Afghane war schon wenige Stunden nach den Verbrechen Mitwisser, dass Ali in der Nacht zum 23. Mai 2018 in Erbenheim die Mainzer Schülerin Susanna vergewaltigt, ermordet und verscharrt hatte. Nach der Flucht Alis zurück in den Irak war es der junge Afghane, der für einige Tage als vermeintlicher kleiner Held wegen seiner Courage gefeiert wurde – weil er sich Anfang Juni 2018 bei der Polizei gemeldet und Alis Verbrechen geschildert hatte. Der Freund als Verräter – so muss das Ali empfunden haben, warum sonst hätte er den früheren Freund später mal als „Judas“ bezeichnet? Schwer belastet von einem, der mal geschrieben hatte: „Bester Bruder, hab dich so vermisst. Ohne dich ist Leben einfach scheiße für mich.“

Kurz danach saß auch der vermeintlich „gute“ Mansoor in Untersuchungshaft – wegen Vergewaltigung der Elfjährigen. In einem der zwei ihm vorgeworfenen Fälle hatte er nach Überzeugung des Gerichts das Kind zusammen mit seinem Kumpel Ali vergewaltigt, im Feld bei Erbenheim. Nicht weit von der Stelle, wo Susanna nahe den Gleisen der Ländchesbahn umgebracht wurde. Der zweite Fall mit Mansoors Beteiligung soll sich in Medenbach in einem Waldstück ereignet haben, in dieser Gegend kannte sich der junge Afghane gut aus. In diesem Fall wurde das Kind noch von Ali jüngstem Bruder, damals 13, vergewaltigt. Das Mädchen wurde als Freiwild betrachtet, seit Ali Bashar die Elfjährige am 27. April 2018 das erste Mal in seinem Zimmer in der Flüchtlingsunterkunft im Kreuzberger Ring in Erbenheim vergewaltigt hatte. Das Mädchen hatte, weil traumatisiert, im Prozess nicht aussagen müssen. Beide Angeklagten hatten eine Vergewaltigung bestritten. Das Gericht geht aber von der Glaubwürdigkeit des Mädchens aus.