Anklage im Mordfall Walter Lübcke

Stephan Ernst, der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, wird abgeführt. Archivfoto: dpa
© Archivfoto: dpa

Gegen Stephan Ernst, der den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschossen haben soll, und seinen potenziellen Komplizen, Markus H., wurde Anklage erhoben.

Anzeige

FRANKFURT. Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage gegen den in Wiesbaden geborenen Stephan Ernst sowie gegen Markus H. aus Kassel erhoben. Ernst wird Mord vorgeworfen. Er soll den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke am 1. Juni vergangenen Jahres erschossen haben. Darüber hinaus ist Ernst wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz angeklagt.

Gegen den Angeschuldigten Markus H. bestehe der hinreichende Tatverdacht der Beihilfe zum Mord, so die Bundesanwaltschaft. Der Prozess soll in Frankfurt vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts stattfinden. Das Gericht muss die Anklage noch zulassen.

Geständnis wieder zurückgezogen

Stephan E. soll den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke Anfang Juni 2019 nachts mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe auf dessen Terrasse getötet haben. Der CDU-Politiker hatte sich öffentlich für die Aufnahme von Flüchtlingen eingesetzt, das soll E. aufgebracht haben. Der 46-Jährige hatte die Tat zunächst gestanden und die Polizei auch zu seinem Waffenlager geführt. Später zog er sein Geständnis dann allerdings wieder zurück.

Anzeige

Markus H. ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Der 44-Jährige soll E. den Kontakt zu einem Waffenhändler vermittelt und seinen Bekannten unter anderem durch gemeinsame Schießübungen in dessen Vorhaben bestärkt haben. E. beschuldigt H. inzwischen, in der Tatnacht mit bei Lübcke gewesen zu sein. H. sei es auch gewesen, der den tödlichen Schuss abgegeben habe - aus Versehen. Die Ermittler glauben das nicht. Sie sind überzeugt, dass E. allein bei Lübcke war.

Auch der 64 Jahre alte Waffenhändler hatte mehr als ein halbes Jahr in Untersuchungshaft gesessen. Von ihm soll E. 2016 die Tatwaffe bekommen haben. Die Bundesanwaltschaft hatte ihm deshalb ebenfalls Beihilfe vorgeworfen. Inzwischen ist wegen des großen Zeitabstands aber fraglich, ob der Mann damals ahnen konnte, was für eine Tat E. begehen würde. Er ist deshalb wieder frei und nicht mit angeklagt.

Stephan E. soll sich im Prozess außerdem für eine Messerattacke auf einen irakischen Asylbewerber Anfang 2016 verantworten müssen. Jemand hatte dem Mann in Lohfelden bei Kassel ein Messer von hinten in den Rücken gestochen und ihn schwer verletzt. Die Polizei hatte zunächst vergeblich nach dem Angreifer gesucht. Inzwischen halten die Ermittler ein bei E. sichergestelltes Messer für die Tatwaffe. Ihm wird deshalb versuchter Mord und Körperverletzung vorgeworfen.

Von Christoph Cuntz und dpa