Etappensieg für Windradgegner

Frei von Windrädern soll der Bergrücken Markgrafenwald südlich von Reisenbach bleiben. Das strebt die Initiative Hoher Odenwald an. Foto: M. Hahl / Initiative Hoher Odenwald Foto: M. Hahl / Initiative Hoher Odenwald
ODENWALDKREIS/WALDBRUNN - Von einem Etappensieg im Bestreben, das Vorhaben „Windpark Markgrafenwald“ zu verhindern, spricht die Initiative Hoher Odenwald (IHO) in einer Pressemitteilung. Anlass: Ein Erörterungstermin ist auf Antrag des Betreibers kurzfristig abgesagt worden. Die IHO ihrerseits fordert, das Genehmigungsverfahren aus artenschutzrechtlichen Gründen zu beenden.
Genehmigungsbehörde lässt keine Ausnahmeregelung zu
Laut IHO sollte am Montag, 25. Juli, der nun auf Antrag der „Windpark Markgrafenwald GbR“ abgesagte Erörterungstermin als wesentlicher Schritt im Genehmigungsverfahren öffentlich erfolgen. An mehreren Tagen hätten Vorhabensträger, Einwender und Träger öffentlicher Belange gutachterliche Positionen zur Errichtung von zwölf Windenergieanlagen im „Hohen Odenwald“ auf Waldbrunner und Eberbacher Gemarkung südlich des Odenwaldkreises vortragen sollen.
In einer Presseerklärung der Rechtsanwaltskanzlei Baumann, die den gemeinnützigen Verein „Initiative Hoher Odenwald“ als Haupteinwender vertritt, heißt es, damit sei das Verfahren auf Betreiben der IHO vorerst gestoppt. Die Vorhabensträger hätten erkannt, dass die Genehmigungsbehörde keine Ausnahmeregelung zuließe. Im Pressetext wird die IHO-Vorsitzende Dorothea Fuckert zitiert: „Wir haben im Einwendungsverfahren mit unserer umfangreichen Stellungnahme nachgewiesen, dass das geplante Projekt aus Gründen des Natur- und Artenschutzes, aber auch aus landschaftsästhetischen und baurechtlichen Gründen scheitern muss.“ In ihren Bedenken bestätigt sieht sich die IHO in vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis auf seiner Homepage veröffentlichten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.
IHO SEIT 2013 AKTIV
Rechtsanwältin Franziska Heß bezeichnet den Standort nicht nur raumplanerisch, sondern insbesondere in naturschutzfachlicher Hinsicht als hoch problematisch.
Nachgewiesen seien geschützte Vogelarten wie Schwarzstorch und Wespenbussard in einem von der IHO beim Experten Carsten Rohde 2014 beauftragten Gutachten. Aber auch benachbarte Fauna-Flora-Habitat-Gebiete spielten eine Rolle. Der Standort im „Hohen Odenwald“ habe deshalb keine Zukunft. Daher werde eine Beendigung des Verfahrens angestrebt und zugleich die Unterschutzstellung des Gebiets nach den Vorgaben der Vogelschutzrichtlinie betrieben.
„Wir sehen die Entwicklung als Etappensieg“, erläutert IHO-Zweitvorsitzender Michael Hahl, doch noch sei nicht sicher, ob ein geänderter Antrag etwa mit weniger Windenergieanlagen erfolge. „Der Markgrafenwald-Bergrücken zwischen Reisenbach, Itter und Höllbach ist aber inakzeptabel“ als Standort für Windenergieanlagen, so der Geograf Hahl. Daher würde die IHO konsequent auch gegen eine reduzierte Anlagenzahl vorgehen. Es gehe einzig und allein darum, bestehendes Artenschutzrecht nicht zu unterwandern und wertvolle ökologische Lebensräume sowie naturnahe Landschaften zu bewahren.
Prinz Berthold von Baden vertritt den Projektierer, die Windpark Markgrafenwald GbR. Die will nun die Gutachten prüfen.
Gegenwind herrscht von kommunaler Seite
Gegenwind herrscht von kommunaler Seite: Im vorigen Monat hatten die Gemeinden Neckargerach, Waldbrunn, Zwingenberg und Binau für einen Stopp der Änderung des Flächennutzungsplans gestimmt. Zurückgenommen werden soll der Antrag eines Zielabweichungsverfahrens. Nach Ansicht von Vertretern des BUND und des Nabu der Kreisverbände Rhein-Neckar-Odenwald sollte der Betreiber der Windenergieanlagen seinen Antrag zurückziehen.