Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 die Interessen von Menschen, die Hilfe oder Pflege benötigen und daher in betreuten Wohnformen leben. Hier werden die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie seit Monaten beobachtet. Er mahnt zu Schutzmaßnahmen mit Augenmaß: „Es kann nicht Sinn von Verordnungen sein, dass die Menschen, die geschützt werden sollen, auf anderen Gebieten unnötig stark geschädigt und massiv in ihren Grundrechten und ihrer Freiheit beschnitten werden.“
Ähnlich äußert sich auch VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Corona wird uns noch eine ganze Weile beschäftigen. Wir dürfen die Schwächsten der Gesellschaft nicht länger sozial isolieren und damit unabsehbare Folgeschäden verursachen“, sagte sie in einer VdK-Publikation. (hi)
Verfügungen von Land und Kreis
Derzeit gilt noch die Verfügung des Landes von Mitte September, wonach Besuche wieder täglich erlaubt sind und die Einrichtungen wieder betreten werden dürfen. Allerdings müssen die Einrichtungen ein Hygiene- und Schutzkonzept vorlegen.
Darüber hinaus besagt die seit dem 20. Oktober geltende Allgemeinverfügung des Odenwaldkreises unter Punkt Sieben: „Sobald die Inzidenz (Anzahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen, bezogen auf 100 000 Einwohner) im Odenwaldkreis den Wert von 50 übersteigt, dürfen in Alten- und Pflegeheimen maximal drei Besuche pro Woche für jeweils eine Stunde mit einer Begrenzung auf maximal zwei Personen pro Besuch stattfinden.“
Allerdings bleibe es den Einrichtungen vorbehalten, im Rahmen ihres Hausrechts strengere Regelungen vozunehmen, erläutert eine Sprecherin der Kreisverwaltung. (hi)