Kahlberg-Windräder: Projekt kommt derweil auf Hochtouren
Von Dieter Berlieb
Der Wasserbehälter der Schmerbachquelle bei Hiltersklingen steht im Mittelpunkt des Streits um den Bau von fünf Windrädern am Kahlberg oberhalb von Weschnitz. Denn die Gemeinde Mossautal befürchtet, dass Schüttung und Qualität ihres Wassers von den Bauarbeiten und den Anlagen auf dem nahen Höhenzug beeinträchtigt werden. Foto: Dirk Zengel
( Foto: Dirk Zengel)
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UNTER-MOSSAU - Mossautal will sich mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel gegen die Sofortzulassung für den Bau von fünf Windrädern auf dem Kahlberg beim Ortsteil Hiltersklingen wehren. Dies hat die Gemeindevertretung nun in Unter-Mossau einhellig beschlossen. Währenddessen sehen sich die Mossautaler zunehmend mit vollendeten Tatsachen konfrontiert: Zumindest für die nicht unmittelbar beklagten Anlagen in der Gemarkung von Fürth/Kreis Bergstraße sind die Bodenplatten gegossen, ebenso hat Investor EnBW mit der Anlieferung der Hochbauteile begonnen.
Wie vielfach berichtet, erklärt sich der Mossautaler Widerspruch gegen das Vorhaben auf dem Kahlberg aus der Furcht um die Trinkwasserversorgung der Gemeinde. Die für Hiltersklingen und Hüttenthal genutzte Schmerbachquelle liegt unmittelbar unterhalb der Baustelle und teilt mit dieser eine geologische Formation, die Fachleuten als besonders anfällig für Eingriffe und Belastungen gilt. Die Gemeinde hatte daher gegen den Sofortvollzug der Bauarbeiten geklagt, der mit der Genehmigung des Regierungspräsidiums verbunden ist. Da das Verwaltungsgericht in Darmstadt diese Eingabe abgewiesen hat, sahen sich die Gemeindevertreter mit der Frage nach dem weiteren Vorgehen konfrontiert.
Erneute Überprüfung des Schutzbereichs
Um die Frist von 14 Tagen nicht zu versäumen, hatte Bürgermeister Dietmar Bareis bereits im Vorgriff auf die Beschlussfassung Beschwerde eingereicht. Zudem hatte der Gemeindevorstand den Gerichtsbeschluss geprüft und dabei unter anderem moniert, dass das von den Mossautalern beauftragte hydrogeologische Gutachten nicht berücksichtigt wurde. In der Expertise warnt Geologe Benedikt Toussaint davor, dass die Wasserschutzzonen in Nachbarschaft der Windkraftanlagen zu gering dimensioniert sein könnten. Deshalb forderte die Gemeinde Mossautal eine Überprüfung des Schutzbereichs durch ein neutrales Büro an. Bareis bemängelte außerdem, dass das Einverständnis der Gemeinde Mossautal zu den zustimmungspflichtigen Nebenbestimmungen fehlt, die für eine Ersatzwasserversorgung im Havariefall gelten sollen.
TEILE SIND UNTERWEGS
Die Bauteile für die Windräder auf dem Kahlberg in der Gemarkung von Fürth gelangen ausgerechnet durch das Gebiet der gegen das Projekt klagenden Gemeinde Mossautal zu ihrem Standort. Nach Angaben des Bauherrn EnBW (Stuttgart) haben die Lkw-Transporte begonnen, von denen pro Windrad 58 gebraucht werden. In den Odenwald kommen die Schwerlast-Gespanne vom Neckar über die Bundesstraße 45.
Sie durchqueren Gammelsbach, passieren Beerfelden und rollen durch Hetzbach, bevor sie am Marbachknoten auf die B 460 in Richtung Mossautal wechseln. Am Marbach-Stausee vorbei, werden die Windräder-Teile durch Hüttenthal und Hiltersklingen und weiter auf den Kahlberg gekarrt. (dbl)
„Nach unserem Kenntnisstand verfügt EnBW zudem weiterhin nicht über eine Erlaubnis der Gemeinde Reicheisheim zur Verlegung der Kabeltrasse auf deren Gebiet, auch durch die Wasserschutzzone II“, machte Bareis weiter geltend. Der Verwaltungschef ging schließlich auch auf die Kosten der nun fälligen Anrufung der zweiten Instanz ein, die vollumfänglich von der Gemeinde Mossautal zu tragen sind und bei einer Beschwerdeabweisung rund 7500 Euro betragen. Weiter erläuterte Rechtsanwalt Sepp Glatzl seine Strategie dahingehend, dass er bei der Beschwerde neben der Windkraftanlagen eins und zwei auch die seither dort nicht berücksichtigte Anlage vier hinterfragen wolle.
Es sei darzulegen, dass die Grenzen des Wasserschutzgebietes falsch gezogen wurden und deshalb von einer erhöhten Gefahr für die Wasserversorgung und einem Fehler in der Ermessensausübung des Regierungspräsidiums auszugehen sei. Der Sofortvollzug sei daher nicht richtig abgewogen worden, da öffentlichen Belange der Trinkwasserversorgung über die privaten wirtschaftlichen Interessen gestellt werden müssten. Dabei sei die Gemeinde Mossautal im Rahmen des Genehmigungsverfahrens als beteiligte Trägerin öffentlicher Belange nicht gehört worden. Das Ersatzwasserkonzept schließlich sei rechtlich und praktisch nicht zu verwirklichen.
Besonderen Widerspruch erhoben Glatzl, Bareis und die Gemeindevertretung gegen den Vorwurf von Regierungspräsidium und Projektierer EnBW, Mossautal habe im Hinblick auf die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung bei gleichzeitigem Bau eine Verweigerungshaltung eingenommen oder sei für die Wasserversorgung gar nicht zuständig. Als Resümee konstatierte Glatzl realistische Chancen für eine Entscheidung zugunsten der Mossautaler.
„Wir kämpfen für die Schmerbachquelle und damit für die Wasserversorgung von Hüttenthal und Hiltersklingen und kommen damit der Verpflichtung, Schaden von der Bevölkerung abzuwenden, nach“, fasste Bürgermeister Bareis zusammen.