Die Windräder am Kahlberg (Kreis Bergstraße), wo inzwischen vier Anlagen stehen und die fünfte zurzeit errichtet wird, beschäftigen die Gemeinde Mossautal weiterhin. Unter anderem läuft eine Klage vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof. Archivfoto: Dirk Zengel
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HÜTTENTHAL - Seit 1200 Jahren liegt der Schwerpunkt der Trinkwasserversorgung der beiden Mossautaler Ortsteile Hüttenthal und Hiltersklingen bei den Quellen des Kahlberges, jener zum Nachbarkreis Bergstraße gehörenden, rund 520 Meter hohen Erhebung nahe des Fürther Ortsteiles Weschnitz. Mossautals Bürgermeister Dietmar Bareis erläuterte dies im Zuge der Hüttenthaler Ortsbeiratssitzung unter Leitung des Ortsvorstehers Thomas Hofmann (ÜWG). Anlass waren von zahlreichen Bürgern erwartete Informationen zum aktuellen Sachstand der Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Kapellenberg, wie der Kahlberg mit der Walburgiskapelle landläufig auch genannt wird, und im Katzenwinkel oberhalb des Marbachstausees beim Stadtteil Etzean der neuen Stadt Oberzent.
Sämtliche Bemühungen bleiben ohne Erfolg
Wie der parteilose Rathauschef mitteilte, waren alle bisherigen Bemühungen der Gemeinde Mossautal, den Windanlagenbau auf dem Kahlberg zu verhindern oder zumindest bis zu einer gerichtlichen Entscheidung zu verzögern, ohne Erfolg. Inzwischen seien, so Bareis, vier der fünf Windräder fertiggestellt, das letzte im Bau. Der Bürgermeister umriss die Bemühungen seiner Gemeinde, vom ersten Widerspruch über verschiedene Klagewege bis hin zu einem noch laufenden Verfahren am Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel.
Ihre Einwände hält die Kommune nach wie vor für gerechtfertigt mit Blick auf die Gefährdung der Wasserversorgung für ihre beiden Ortsteile durch Bau, Betrieb und möglichen Abriss derartiger Anlagen. Diese Versorgung werde, so Bareis, „leichtfertig aufs Spiel gesetzt“.
Auf Unverständnis stößt insbesondere der Verfahrensverlauf und die offizielle Begründung, das öffentliche Interesse an der Energieversorgung habe Priorität. Immerhin sei Wasser das wichtigste Gut für den Menschen. Die kommunalen und privaten Bemühungen mündeten schließlich am 29. August vergangenen Jahres in einer Anzeige des Verwaltungschefs wegen Bauens ohne Baugenehmigung. Diese blieb freilich ohne Erfolg, Gleiches gilt für weitere Anzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden privater Personen ohne Wirkung.
Die Gemeinde selbst habe bisher in die Sache einschließlich Gutachten rund 25 000 Euro investiert, weitere Kosten habe zu einem Großteil ein Sponsor übernommen. Mossautal habe alles getan, was möglich und nötig war, stellte Bareis fest, der bedauerte, dass die drei anderen Anrainergemeinden keine Einwände gegen die Baumaßnahme erhoben. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung vor dem Verwaltungsgerichtshof könne es noch mindestens zwei bis drei Jahre dauern, meinte er. Und dass dann der Entscheid auf Abriss der fünf Anlagen lauten könnte, sei zwar eine erhoffte Option, an die er aber erkennbar selbst nicht wirklich glaubt.
Keine Einflussmöglichkeiten hat Mossautal, sollte es zur Errichtung von Windrädern im Etzeaner Katzenwinkel kommen. Schon die Stadt Beerfelden – jetzt Oberzent – habe sich gegen den Standort ausgesprochen, da er dem gemeinsamen Flächennutzungsplan der damals 15 Kreiskommunen zuwiderläuft.
Für Mossautal stelle sich diese Frage nicht, da alle Standorte, Wege, Leitungstrassen und Ähnliches auf Oberzentgemarkung liegen. Es sei noch nicht einmal offiziell bekannt, dass neue Planungen laufen. Man habe in Mossautal lediglich auf der Website des Regierungspräsidiums gesehen, dass seit dem 13. Februar 2018 ein neuer Antrag für ebenfalls fünf Windräder läuft, mit Nabenhöhen von jeweils 159 Metern. Dennoch habe die Gemeinde die entsprechenden Unterlagen angefordert, um eine Stellungnahme abzugeben. Bareis sprach denn auch von „Wildwuchs“ beim Bau von Windkraftanlagen. In Wortbeiträgen der Besucher wurden Warnungen vor Beeinträchtigungen der Lebensqualität in Mossautal durch Geräusche, Schattenschlag und anderes laut.