Parlament erwartet von Windkraftprojekt bei Etzean negative Auswirkungen auf das Mossautaler Gemeindegebiet und wendet sich dagegen in Stellungnahme ans RP.
UNTER-MOSSAU. Obwohl nicht auf deren Gebiet, hätte der Bau der geplanten fünf Windkraftanlagen im Windpark Etzean (Stadt Oberzent) doch weitreichende negative Auswirkungen auf die benachbarte Gemeinde Mossautal. Um ihren Unmut darüber zum Ausdruck zu bringen, haben deren Gemeindevertreter in ihrer jüngsten Sitzung nun eine Stellungnahme an das Regierungspräsidium Darmstadt auf den Weg gebracht.
Zunächst wird in dem Papier darauf hingewiesen, dass aus Sicht der Mossautaler eine Beteiligung am Genehmigungsverfahren ein Muss darstelle. Auch befremde es nach deren Erfahrungen mit dem Windpark Kahlberg und der betroffenen Schmerbachquelle, dass seitens des RP vorsorglich auf eine Anhörung der Gemeinde verzichtet wurde, obwohl bekannt ist, dass Windpark-Projekte in dieser Größenordnung (fünf Rotoren mit einer Gesamthöhe von je 230 Meter) großflächige Auswirkungen hätten, die auch Mossautal als Nachbargemeinde direkt beträfen.
Wie Bürgermeister Dietmar Bareis erläuterte, wurden in Stellungnahmen zu den Windpark-Projekten der vergangenen Jahre und auch zu den Aufstellungsverfahren zum Regionalplan Südhessen bereits die Anliegen und Bedenken der Gemeinde mehrfach vorgetragen. So werde das Landschaftsbild in der Gemeinde Mossautal, insbesondere des Ortsteils Güttersbach, zunehmend von Windparks beeinträchtigt. „Wir sind umzingelt“ bezeichnete Bareis die rundum sichtbaren Windräder. Das Sichtfeld sei bereits jetzt durch den Windpark Geisberg und die Anlagen am Kahlberg beeinträchtigt, was mit den geplanten Anlagen verstärkt würde. Daher lehnt die Gemeinde Mossautal das Projekt ab und fordert eine Versagung der Genehmigung auch durch die Behörde.
Weiter sei der vom Kreis angestoßene gemeinsame Flächennutzungsplan aller Odenwaldkommunen vom Regierungspräsidium abgelehnt und dessen Genehmigung Versagung worden. Und es sei durch den Regionalplan Südhessen noch immer keine verbindliche Steuerung der Windenergienutzung festgeschrieben, obwohl gerade auf der übergemeindlichen Ebene ein solches Verfahren wichtig wäre.
Laut Bareis lägen zwei der fünf geplanten Windenergieanlagen außerhalb des Vorranggebiets und wären somit nicht zulässig. Auch die Bestrebungen der Gemeinde Mossautal, naturverträgliche Nutzungen der Landschaft zu fördern, würden damit zunichtegemacht, da die Windenergienutzung auf den Höhenrücken massive Eingriffe in den Wald und die Landschaft nach sich ziehe, ganz zu schweigen von Lärmimmissionen in bisher unbelasteten Bereichen.
Zuletzt führt die Stellungnahme die unzureichende Abarbeitung des Artenschutzes auf. Zwar seien zu dem Windpark 2012 umfangreiche faunistische Erhebungen vorgenommen worden, aber die massiven Veränderungen in diesen Lebensräumen in den beiden vergangenen Jahren würden nicht berücksichtigt. Deshalb weisen die Mossautaler Verantwortlichen explizit auf den Windpark am Kahlberg im Landkreis Bergstraße hin, der zu einer Verlagerung von Brutvorkommen relevanter Vogelarten geführt hat. Auch das Zugverhalten der Tiere könne beeinflusst werden, denn Vögel, die diese Anlagen meiden, finden zwischen Kahlberg im Westen und dem Windpark Geisberg im Osten nur noch eine Lücke vor, die jetzt durch den Windpark Etzean verstellt werden würde.
„Wir sind nicht grundsätzlich gegen die erneuerbaren Energien“, sagte UWG-Fraktionsvorsitzender Karl-Dieter Götz, aber hier stehe das Wohl der Bürger im Vordergrund.