Der Karlsruher Energieversorger EnBW kann sein Windräder-Projekt auf dem Kahlberg nicht so reibungslos verwirklichen, wie das Unternehmen und die beiden Standort-Kommunen...
MOSSAUTAL/FÜRTH. Der Karlsruher Energieversorger EnBW kann sein Windräder-Projekt auf dem Kahlberg nicht so reibungslos verwirklichen, wie das Unternehmen und die beiden Standort-Kommunen Fürth und Grasellenbach dies erwartet haben. Denn dem Fazit eines Anhörungstermins beim Darmstädter Verwaltungsgericht zufolge darf das Unternehmen zwei der fünf Anlagen wohl zumindest nicht ohne Nachbesserung seiner Planung errichten. Noch in der vorigen Woche hatten die Projektierer die Umsetzung des gesamten Vorhabens im Juli/August dieses Jahres als unumstößliche Tatsache angekündigt.
Stützen konnte sich EnBW dabei auf die vorliegende Gestattung für den Bau aller fünf Windräder durch das Regierungspräsidium in Darmstadt. Die Genehmigungsbehörde hatte diese zudem mit der Anordnung des Sofortvollzugs versehen, die einen Bau trotz anhängiger Klagen ermöglicht. Genau dieser Erlass aber steht nach dem Anhörungsbeschluss in Frage, weil bei der Anhörung die Mossautaler Einwände gegen die Beeinträchtigung der gemeindlichen Wasserversorgung als so bedeutsam bewertet wurden, dass sich Projektierer und Genehmigungsbehörde nicht einfach über sie hinwegsetzen können.
Erörterung ohne Beschlussfolge
Eine Entscheidung freilich ist unmittelbar aus dem Termin beim Verwaltungsgericht nicht abzuleiten, wie dessen stellvertretender Sprecher Klaus Dienelt dem ECHO auf Anfrage sagte. Wie er darlegte, handelte es sich um eine Erörterung ohne Beschlussfolge, die deshalb auch im Nachgang ihren nicht-öffentlichen Charakter behält. Es komme bei solchen Gelegenheiten allerdings zu einem Meinungsaustausch zwischen den Verhandlungsparteien und der Gerichtsseite.
Als Teil dieser Diskussion publik gemacht haben die Gemeinde Mossautal und ihr Anwalt Stefan Glatzl (Bensheim) den Hinweis des Gerichts, dass der Sofortvollzug der Genehmigung nicht aufrechterhalten werden könne. Sie interpretieren dies als Aufforderung an das Regierungspräsidium, diese Sonderberechtigung aufzuheben und damit gleichsam einen Baustopp zu verfügen. Die Genehmigungsbehörde selbst betonte demgegenüber, aus Sicht ihrer Fachstelle sei eine Entscheidung weder gefallen noch vorgezeichnet.
Für Bauherr EnBW steht analog dazu höchstens eine kleine Nachbesserung der Planung in Rede, die das Unternehmen erbringen könne, wie dazu von Firmenseite verlautete. Nach Angaben der Gemeinde werden die im Konzept beschriebene Sicherstellung der Trinkwasserversorgung von Teilen der Gemeinde Mossautal bei einer möglichen Verunreinigung durch das Windräder-Projekt auch vom Gericht als nicht ausreichend erachtet. Genau darauf hatte die Gemeinde Mossautal ihre Klage abgestellt, mit der sie ihre Wassergewinnung über die Schmerbachquelle bei Hiltersklingen sichern will. Diese liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zu zwei der fraglichen Windräder, deren Bauplätze sich allerdings in der Gemarkung des Ortsteils Weschnitz der Nachbargemeinde Fürth befindet. Weil Mossautal damit baurechtlich keine Einwirkungsmöglichkeiten zukamen, musste die Kommune ihre Bedenken auf dem Gerichtsweg geltend machen.
In einer ersten Reaktion wertete Bürgermeister Dietmar Bareis das Einhaken des Verwaltungsgerichts als „wichtiges Zeichen gegen das willkürliche Übergehen elementarer Bedürfnisse der Bevölkerung bei der Durchsetzung von Großanlagen“. Die Bürgerinitiative Kahlberg, die sich gegen das Projekt stellt, quittierte den Vorgang mit einem Dank an die Gemeinde Mossautal. Deren Gremien hätten die Gefahr für die Trinkwasserversorgung jederzeit ernstgenommen und mit ihrem konsequenten Handeln den Schutz der Bevölkerung erreicht.