Zehn-Punkte-Katalog gegen Windräder im Odenwald

Zu Auslaufmodellen werden sollen nach Vorstellungen der Odenwälder Bürgerinitiativen zumindest vorerst Windräder und Fotovoltaikanlagen (hier die Kombination aus beidem, wie sie sich auf dem Gelände des ehemaligen Munitionslagers Hainhaus bei Vielbrunn findet). Foto: Guido Schiek

Mit zehn Forderungen an den künftigen hessischen Landtag wollen die Odenwälder Bürgerinitiativen der weiteren Ausbreitung von Windrädern Einhalt gebieten

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ODENWALDKREIS. Mit einem gemeinsam verfassten Zehn-Punkte-Katalog wollen die Odenwälder Bürgerinitiativen zur Abwehr weiterer Windräder deren Ausbreitung auf weitere Höhenzüge des Mittelgebirges stoppen. Zu eigen machen soll sich das Programm der hessische Landtag, an den die Forderungen gerichtet sind. Abschicken wollen es die Bürgerinitiativen nach einem Aktionsabend am Donnerstag dieser Woche, von dem sie sich ähnlich starke Resonanz wie auf die Vorführungen des Films „End of Landschaft“ und damit zahlreiche Unterstützer-Unterschriften erhoffen.

Verfasst haben die Bürgergruppen ihre gemeinsame Positionierung zwar in den Tagen vor der Landtagswahl am 28. Oktober, gedacht ist sie allerdings ausdrücklich als Appell an das neue Parlament und damit als Richtschnur für die Politik der Legislaturperiode 2019/2024. Besondere Bedeutung gewinnt der Aufruf vor dem Hintergrund des prognostizierten Wahlerfolgs der Grünen, die seither von allen Parteien am stärksten auf den weiteren Ausbau der Windkraftnutzung auch im Odenwald drängen.

Dabei verzichten Einwohnergruppen wie Gegenwind in Oberzent, Kahlberg in Mossautal oder Zukunft Vielbrunn in Michelstadt in ihrem Papier auf die Formulierung einer direkten Forderung nach Stopp aller Windräder-Projekte und -Vorbereitungen im Odenwaldkreis. Stattdessen machen sie sich für grundsätzliche Neufassungen von Gesetzen und Erlassen stark, die das Geschäft mit den Anlagen im Odenwald zwangsläufig zum Stillstand bringen würden. Zugriff suchen die Bürgerinitiativen hier vor allem über die Kosten der Energiewende, wie sie heute praktiziert wird.

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Nach Vorstellungen der Katalog-Verfasser dürfen Windkraft- und Fotovoltaik-Anlagen so lange nicht weiter vermehrt werden, wie es keine realisierbaren und bezahlbaren Speichermöglichkeiten gibt. Folgerichtig wollen sie die garantierte Vergütung für Windstrom unverzüglich abgeschafft und die Rechtmäßigkeit der Privilegierung des Anlagenbaus durch den Bund auf Landesebene juristisch geprüft sehen. Ausdrücklich eingeschlossen ist hier die Abschaffung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, an dem die Kritiker die Subventionierung einzelner Technologien als sozial ungerecht bemängeln. In der Gesamtsicht wollen die Gruppen dem Ökosystem Wald Priorität gegenüber allen anderen Belangen eingeräumt und die Schallauswirkungen von Windrädern neu bewertet sehen.

Von den Konsequenzen einer solchen Orientierung nicht ausgenommen werden ausdrücklich bestehende Anlagen. Die Betreiber sollen sie nur dann in Gang halten dürfen, wenn sie nachweisen können, dass sie dem Tötungsverbot nach den Richtlinien von Flora-Fauna-Habitat gerecht werden. Als Alternative zum seitherigen Vorgehen benannt wird die Intensivierung der Forschung in der „grundlastfähigen Stromerzeugung.“