Shuttlebusse zu Sound of the Forest im Odenwald

Das Festival Sound of the Forest steigt jetzt wieder nach zwei Jahren Pause. Archivfoto: Guido Schiek
© Archivfoto: Guido Schiek

Für Sound of the Forest am Marbach-Stausee bietet die Oreg wieder zusätzliche Buslinien an und empfiehlt, mit Bus und Bahn anzureisen.

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ODENWALDKREIS. (hi). Zum Neustart des Sound of the Forest Festivals am 4. August am Marbach-Stausee richtet die Odenwald-Regional-Gesellschaft (Oreg) einen ÖPNV-Sonderverkehr ein.

Die beiden Shuttlebusse „Bambi“ und „Wilder Hirsch“ verkehren von Donnerstag, 4., bis Sonntag, 7. August, zwischen Michelstadt, dem Marbach-Stausee und Beerfelden, informiert die Oreg jetzt in einer Mitteilung. Die Shuttlebus-Linie 1, Besuchern besser bekannt unter dem Namen „Wilder Hirsch“, nimmt am Donnerstag um 15.45 Uhr ihren Dienst am Bussteig 3 des Michelstädter Bahnhofs auf. Zwischenstopps legt der „Wilde Hirsch“ auf dem Bienenmarktparkplatz in Michelstadt, der während des Musikfestivals Konzertbesuchern auch als kostenloser P+R-Parkplatz dient, und dem Bahnhof Erbach ein.

Oreg rät zur Anreise mit Bus und Bahn

Von Freitag bis Sonntag pendeln die Sonderbusse im 60-Minutentakt – in den Hauptverkehrszeiten auch im 30-Minutentakt – zwischen Michelstadt und dem Festival-Gelände.

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Aus Richtung Beerfelden startet am Donnerstagabend die Shuttlebus-Linie 2, „Bambi“, um 16 Uhr auf dem Parkplatz am Seeweg. Ebenfalls im 60-, beziehungsweise 30-Minutentakt pendeln die Busse von Freitag bis Sonntag zwischen Oberzent, Hetzbach und dem Stausee.

Da es sich bei den Eintrittskarten zum Sound of the Forest Festival erneut um RMV- und VRN-Kombitickets handelt, rät die Oreg allen Festivalbesuchern auch zur kostenlosen Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Eintrittskarten gelten von Donnerstag bis Sonntag als ÖPNV-Fahrscheine in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) sowie des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN).

Die Oreg weist darüber hinaus darauf hin, dass in den Fahrzeugen des Öffentlichen Personennahverkehrs für die Dauer des Aufenthalts grundsätzlich eine medizinische Maske (OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) getragen werden muss. Empfohlen wird das Tragen einer Maske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil.