Das Landgericht Darmstadt hat einen 28 Jahre alten Michelstädter zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es als bewiesen an, dass der Mann online mit...
ODENWALDKREIS. Das Landgericht Darmstadt hat einen 28 Jahre alten Michelstädter zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es als bewiesen an, dass der Mann online mit Amphetamin und Kokain „in nicht geringen Mengen“ gehandelt habe und den Handel mit griffbereiten Messern abgesichert habe. Die Kammer folgte damit der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre und zehn Monate gefordert hatte. Die Verteidiger Manfred Döring und Peter Möckesch hatten auf eine „noch zur Bewährung aussetzbare“ Haftstrafe plädiert, also maximal zwei Jahre Haft.
Sie hatten besonders – aber erfolglos – den Punkt „Drogenhandel mit Waffen“ anders gesehen. Der Strafrahmen beginne bei fünf Jahren, betonte Verteidiger Möckesch. Der Gesetzgeber habe damit die organisierte Kriminalität und nicht Onlinehandel im Blick. Und wegen der hohen Strafe müsse man da schon ziemlich sicher sein, wenn man das anwende, fand Möckesch.
Auf den Odenwälder waren die Ermittler gekommen, weil seine Adresse bei einem Internet-Drogenhändler in Nordrhein-Westfalen aufgetaucht war, so die Vorsitzende Richterin Ingrid Schroff in der Urteilsbegründung. Bei einer Hausdurchsuchung hatte die Polizei im Januar 2016 beim Angeklagten rund 900 Gramm Marihuana, 150 Ecstasy-Tabletten und rund 500 Gramm Amphetamin gefunden.
„Der Umfang spricht erst mal für Handeltreiben“, sagte die Richterin. „Sie haben das große Glück, dass wir Ihnen das nicht nachweisen konnten“, sagte die Richterin zum Angeklagten. Da sich in der Beweisaufnahme kein Abnehmer ergeben habe, gehe man zugunsten des Angeklagten da von Eigenkonsum aus.
Im Internet nach Kokain und Amphetamin gefragt
Dass auf seinen Konten relativ viel Geld aufgetaucht war, konnte der Angeklagte erklären: Tatsächlich hatte er 2013 mehrere zehntausend Euro gewonnen. Der Beschuldigte hatte weiterhin darlegen können, dass er das Marihuana für seine eigene Schmerztherapie gekauft hatte. Seit einem Unfall 2014 ist sein rechter Arm schwer und schmerzhaft verletzt. Dass der junge Mann aber so große Mengen gekauft hatte, das hatte er damit erklärt, dass er aus dem Marihuana ein Öl extrahiert habe, um besser an das schmerzlindernde und nicht süchtig machende Cannabidiol zu kommen. Inzwischen bekommt der Angeklagte für die Schmerzbehandlung Cannabis legal auf Rezept, was seit März dieses Jahres erlaubt ist.
Ab da ging das Gericht aber nicht von weiteren Zufällen aus. Unter anderem glaubte es nicht, dass Kokain und Amphetamine kostenlose Beigaben bei einer Marihuanalieferung gewesen seien – für das Gericht hatte der Angeklagte damit gehandelt. Richterin Schroff erinnerte an eine Aussage des Odenwälders bei der Polizei, dass das Amphetamin nicht seines sei. Und es gab Chats mit Dealern, in denen der Angeklagte mehr als einmal nach Amphetamin und Kokain fragte, etwas bestellte oder berichtete, dass 500 Gramm schon weg seien.
Auch kein Zufall war für das Gericht, dass zwei Messer im gleichen Raum mit den Drogen waren. Den Tatbestand „Drogenhandel mit Waffen“ wertete das Gericht aber als minder schwer, da es Fälle mit gefährlicheren Waffen gebe.
Mit Blick darauf, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist, eine fertige Ausbildung sowie einen festen Arbeitsplatz hat und in einer stabilen Beziehung lebt, stellte die Richterin in Aussicht, dass der Angeklagte in den offenen Vollzug kommen kann.