Der Automat als Direktvermarkter

Lebensmittelautomaten bieten Landwirten ein kleines Zusatzgeschäft. Archivfoto: Harald Kaster
© Archivfoto: Harald Kaster

Der Odenwaldkreis will auf diesem Weg den Vertrieb regionaler Lebensmittel fördern.

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ODENWALDKREIS. Die Abteilung Landwirtschaft und Landwirtschaftliche Förderung der Kreisverwaltung sieht in der Einrichtung von Warenautomaten beziehungsweise dem Verkauf von Produkten mit einer Vertrauenskasse ein gutes Mittel für den Vertrieb regional erzeugter Lebensmittel. „Wir würden uns freuen, wenn sich noch weitere Betriebe für eine Umsetzung entscheiden würden“, wird Karin Hölschke von der Abteilung Landwirtschaft und Landwirtschaftliche Förderung in einer Mitteilung zitiert. Aus diesem Grund hatte die Abteilung zu einem Seminar eingeladen.

Der große Vorteil von Vertrauenskassen und Verkaufsautomaten gegenüber Bauernlädchen sind die Öffnungszeiten, wie Juliane Kuhlmann vom Beratungsteam Erwerbskombinationen beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen hervorhob. Sie informierte über Chancen und Risiken sowie rechtliche Vorschriften und die Wirtschaftlichkeit. In der Regel kann der Kunde seinen Bedarf rund um die Uhr decken. Nachteil sei jedoch der fehlende Erzeuger-Verbraucher-Dialog, bei dem gerne noch Wissen und Auskünfte zur Landwirtschaft vermittelt würden.

Kuhlmann machte darauf aufmerksam, dass ein Warenautomat mit höheren Investitions- sowie laufenden Kosten verbunden ist als die Einrichtung einer Vertrauenskasse. Beim Modell Vertrauenskasse wiederum sei die Gefahr von Diebstahl beziehungsweise nicht bezahlten Waren größer. Um Vandalismus vorzubeugen, empfahl sie ein Überwachungssystem, vor allem bei Warenautomaten, da hier der Schaden größer sei als bei Vertrauenskassen.

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„Entscheidend für den Erfolg ist die Standortwahl“, hob Kuhlmann hervor. Direkt auf dem Hof könnten die Kunden sehen, wo ihre Produkte erzeugt und verarbeitet werden. Der fehlende Warenbestand könne schnell aufgefüllt werden. Außerhalb der Betriebsstätte, an einer gut frequentierten Straße oder in unmittelbarer Nähe zum Lebensmitteleinzelhandel, punkte die gute Erreichbarkeit sowie Lauf- und Spontankundschaft. „Allerdings muss hier darauf geachtet werden, dass fehlende Ware zeitnah aufgefüllt wird“, so Kuhlmann. „Der Kunde kommt einmal, vielleicht ein zweites Mal und wenn nichts da ist, bestimmt kein drittes Mal.“

Moritz Hallstein von der Abteilung Landwirtschaft und Landwirtschaftliche Förderung informierte über Fördermöglichkeiten. So ist ein Zuschuss für landwirtschaftliche Betriebe von mindestens 20 Prozent möglich, abhängig von den gewählten Produkten. Gewerbliche Betriebe können eine Förderung über die Regionalentwicklung oder das Leader-Programm erhalten. Zu beachten sind auch Vorgaben der Lebensmittelüberwachung, zum Beispiel die Dokumentation der Temperatur oder Hygiene. Dazu gab Jasmin Bunke von der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz Auskunft.