Informationen zu Straßenbeitragsmodellen in Bad König
Bürgerversammlung beleuchtet Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten. 200 Interessierte hören zu, mancher sieht Nachholbedarf bei Straßensanierungen.
Von Manfred Giebenhain
Die Mainstraße sei für Bad Königer Verhältnisse noch in einem ordentlichen Zustand, finden deren Anwohner.
(Foto: Guido Schiek)
Jetzt teilen:
Jetzt teilen:
BAD KÖNIG - Straßenbeitrags-Erhebungssatzung ist ein sperriges Wort. Dies gestand auch Stadtverordnetenvorsteher Thomas Seifert (SPD) am Montag während der Bad Königer Bürgerversammlung ein. Seitdem der Gesetzgeber den Kommunen Alternativen zur Erhebung von einmaligen Straßenbeiträgen eingeräumt hat, wird das Thema landauf, landab heiß diskutiert. Im Vergleich dazu verlief die Versammlung in der Kurstadt sachlich und unaufgeregt.
Großen Anteil daran hatte Thomas Becker von der Kommunal-Consult Becker AG (Pohlheim), die sich darauf spezialisiert hat, Kommunen in Fragen von Infrastruktur, Finanzen und Geodaten zu beraten. In einem einstündigen Vortrag erläuterte er den rund 200 Besuchern ausführlich Vor- und Nachteile der Möglichkeiten, wie Kommunen sich das Geld zur Straßensanierung besorgen können.
Der Handlungsdruck ist groß, besonders in Bad König, wie kritische Stimmen aus den Reihen der Zuhörer unter Beifall deutlich machten. Weshalb bisher nur 20 000 bis 30 000 Euro jährlich in das Straßennetz investiert worden seien, wollte ein Bürger wissen. Im Vergleich zu anderen Odenwald-Kommunen sei dies ein Armutszeugnis, meinte der Mann.
Die Mainstraße sei für Bad Königer Verhältnisse noch in einem ordentlichen Zustand, finden deren Anwohner. Foto: Guido Schiek
Mit einem Protestplakat machen Anwohner der Bad Königer Mainstraße ihren Befürchtungen um möglicherweise sehr hohe Straßensanierungskosten Luft. Foto: Manfred Giebenhain
2
Bürgermeister Axel Muhn (parteilos) korrigierte den Betrag auf 56 000 Euro im laufenden Haushalt und betonte am Beispiel der maroden Verbindungsstraße nach Momart, dass endlich Bewegung ins Thema gekommen sei. Die etwa 1100 Meter lange Straße soll bis Mitte 2019 wieder für den Verkehr freigegeben sein. „Wir haben ein Straßenzustands-Kataster in Auftrag gegeben. Damit werden wir genauer sehen, wie es um unsere Straßen steht“, betonte der im Dezember 2018 ins Amt eingeführte Muhn, dass er das Thema als Chefsache sieht.
Zu Wort meldeten sich auch Anwohner der Mainstraße, die bei der Erschließung des Neubaugebiets „Am Gänsbrunnen“ durch eine zusätzliche Kanalsanierung hohe Kosten auf sich zukommen sehen. In einem Schreiben an die Stadtverordneten äußern sie ihre Befürchtung, dass „jetzt die Mainstraße mit ihrem für Bad Königer Verhältnisse noch sehr ordentlichen Zustand zum Totalsanierungsfall und zur beitragspflichtigen Maßnahme erklärt“ werde. Muhn kündigte eine Anliegerversammlung für Montag, 6. Mai, an. Fachmann Becker legte dar, dass nur die grundhafte Erneuerung beitragsfähig sei.
Einmalige oder wiederkehrende Straßenbeiträge? Oder als dritte Möglichkeit eine Finanzierung über Steuern? Zum Letzteren machte der Referent klar, dass als verlässliche Größe – und stets unter Berücksichtigung des Nettoneuverschuldungsverbots – hier nur die Grundsteuer infrage komme. Ein heißes Thema mit Blick auf die wiederholten Anhebungen dieser Steuersätze in den vergangenen Jahren in Bad König. „Bei Steuern gibt es keine Verschonung“, nahm Becker jenen die Hoffnung auf Ausnahmeregelungen, die zuletzt mit einmaligen Straßenbeiträgen belastet wurden. Sein Fazit nach einigen Modellrechnungen: „Die Abschaffung von Straßenbeiträgen erfordert eine langfristige, möglichst konjunkturunabhängige Gegenfinanzierung. Eine Steuerfinanzierung des kommunalen Straßenbaus belastet Kommunen und Bürger doppelt durch die Auflösung der Sonderposten und der Finanzmittelbeschaffung.“
Gegen die bisher meist praktizierten einmaligen Beitragserhebungen spreche die damit verbundene und ebenfalls schwer berechenbare Option für die Grundbesitzer, Gebühren in Ratenzahlungen von bis zu 20 Jahren abzustottern.
Bei wiederkehrenden Straßenbeiträgen indes würden die Kosten von jenen Bürgern getragen, die in der betreffenden Verteilfläche (etwa ein Drittel des Kernstadtgebiets beziehungsweise pro Stadtteil) wohnen: Sie zahlen einen Beitragssatz, der anhand der Umfang einer Baumaßnahme ermittelt wird. Am Beispiel Mainstraße ergänzte der Fachmann, dass die Stadt dann mit 30 statt bisher 25 Prozent an den Kosten beteiligt wäre.