Prozess um Unfall mit drei Toten - "Kollision unvermeidlich"
Vor dem Landgericht Frankenthal muss sich ein 29-Jähriger aus Biblis verantworten. Drei Menschen starben in der Pfalz, nachdem er die Kontrolle über sein Auto verloren haben soll.
Von dpa
Eine Bronze von Justitia.
(Foto: AA+W - stock.adobe)
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FRANKENTHAL - Zu Beginn des Prozesses um einen Autounfall mit drei Toten auf einer Pfälzer Landstraße hat der mutmaßliche Verursacher eingeräumt, zu schnell unterwegs gewesen zu sein. Seinen mit mehreren Hundert PS ausgestatteten Wagen sei er entgegen der Aussage von zwei Zeugen aber nur an der Unfallstelle schneller gefahren als erlaubt. Ansonsten habe er "keine Intention gehabt, schneller zu fahren", erklärte der 29-Jährige am Dienstag vor dem Landgericht Frankenthal. Die Zeugen sagten dagegen aus, der Angeklagte habe schon kurz nach Abbiegen auf die Unfallstraße stark beschleunigt.
Der Mann aus Biblis in Südhessen soll im September 2020 bei Weißenheim am Berg im Kreis Bad Dürkheim den fatalen Unfall verursacht haben. In einer schwer einsehbaren Rechtskurve verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug, das auf der Gegenfahrbahn mit einem Auto frontal zusammenstieß (wir haben berichtet). In dem anderen Wagen starben die Fahrerin, die Beifahrerin und ein 15 Monate alter Junge. Ein einmonatiges Mädchen überlebte. Der 29 Jahre alte Angeklagte sowie sein Beifahrer blieben nahezu unverletzt.
Noch mit 120 in der Kurve unterwegs
Vor Beginn des Prozesses hatte sich der 29-Jährige nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert. Angeklagt ist er wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge.
"Die Kollision war unvermeidbar", sagte ein Sachverständiger am Dienstag vor Gericht mit Blick auf die Unfallstelle. Die Geschwindigkeit des Angeklagten soll in der Kurve noch 120 Stundenkilometer betragen haben.
Streitpunkt der kommenden drei Verhandlungstage dürfte sein, ob der Angeklagte nicht nur viel zu schnell in die Kurve fuhr, sondern auch, ob die Fahrt rechtlich ein sogenanntes "Rennen gegen sich selbst" darstellte - verbunden mit einem deutlich höheren Strafrahmen. Nächster Verhandlungstermin ist der kommende Donnerstag (23.6.).