Ob die Jugendstrafe des 21-jährigen Mainzers zur Bewährung ausgesetzt wird, entscheidet sich noch
MAINZ. Kein Geld in der Tasche, nur eine vorübergehende Bleibe beim Kumpel und wohl auch zu stark dem Alkohol verfallen. Das machte einen heute 21-Jährigen zwischen 2017 und 2018 offenbar zu einem Mittäter in diversen Betrugsfällen. Vor dem Jugendschöffengericht gab der bereits einschlägig vorbestrafte junge Mann jetzt erstmalig zu, sein Freund habe die Idee zum Internet-Betrug gehabt und sei der Akteur gewesen, er selbst habe aber seinen Namen und sein Konto zur Verfügung gestellt und die Hälfte vom „Gewinn“ eingesteckt. „Meine Hilfe war gewissermaßen mein Beitrag dafür, dass ich bei ihm wohnen durfte“, erklärte der Mainzer.
400 Euro für eine Grafikkarte
In zwei Anklagen aufgeteilt waren ihm insgesamt neun Fälle vorgeworfen worden, in denen er nicht vorhandene, hochwertige Smartphones und teure Computer-Grafikkarten auf Verkaufsplattformen eingestellt hatte, für die gutgläubige Kunden Preise bis zu 500 Euro bezahlten. Knapp 3000 Euro hatten die arbeitslosen Freunde auf diese Weise quasi nebenbei „eingenommen“. Manche Käufer sicherten sich tatsächlich auch noch ab, indem sie wenigstens ein Foto vom Personalausweis verlangten – und auch bekamen. „400 Euro für eine Grafikkarte, das war für mich auch übers Internet ein hoher Preis, ich hatte mir das Geld zusammengespart“, erzählte ein Mann aus Bottrop. Er sei leidenschaftlicher Shooter-Spiel-Fan, „für solche Spiele braucht man schnelle Bilder“.
Nachdem er das Geld überwiesen hatte, ging es ihm wie anderen Kunden des Anbieters auch. Sie warteten und warteten. Vergeblich. Erneute Versuche, Kontakt zum Verkäufer in Mainz aufzubauen scheiterten. Man war blockiert worden, Anrufe oder WhatsApp-Nachrichten gingen gar nicht mehr durch. Erst nach Wochen meldete sich der Anbieter wieder und klagte, er habe Probleme mit der Familie, die Freundin sei gestorben, er selbst trinke zu viel Alkohol, das Geld sei ausgegeben, die Ware nicht vorhanden. Doch das Mitleid, auf das er hoffte, brachten ihm die geprellten Kunden nicht entgegen. Stattdessen hagelte es Anzeigen.
Der Angeklagte erzählte, schon vor den jetzt ihm vorgeworfenen Fällen hätte er sich bereits zweimal vor Gericht wegen gleicher Betrügereien etwa zur selben Zeit verantworten müssen. Damals habe er den Freund, der nach seiner Schilderung die treibende Kraft war, aus allem herausgehalten, nie gesagt, dass man gemeinsame Sache gemacht hatte. Jetzt aber sei es damit genug. Auch der Freund müsse belangt werden. Der hatte sich stets aus allem rausgehalten, wenn die Polizei sich meldete oder sogar persönlich vorsprach. Und die wiederum hatte keinen Grund, auch Verdacht gegen ihn zu schöpfen, es war ja nur der Name des Angeklagten als Verkäufer bekannt.
Gegen den 21-Jährigen hatte der Jugendrichter zuletzt wegen Betruges einen Schuldspruch erteilt, jedoch die Verhängung einer möglichen Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Diese war jetzt in Gefahr. Zuletzt durfte der Angeklagte aufatmen, das Schöffengericht bildete zusammen mit der Vorverurteilung eine neue Einheitsjugendstrafe von neun Monaten Haft. Ob diese zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht, wird das Gericht in sechs Monaten entscheiden. Nur wenn der 21-Jährige in dieser Vorbewährungszeit erneut auffällt, geht er hinter Gitter. Ansonsten blieb es vorerst bei einer Woche Arrest. Außerdem muss er das durch den Betrug erlangte Geld im Rahmen des sogenannten Wertersatzes zurückzahlen.