Eine 27-jährige Wetzlarerin, die auf Ebay über einen längeren Zeitraum arglose Käufer abgezockt hat, ist jetzt vor Gericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
WETZLAR. Das Schöffengericht Wetzlar unter Vorsitz von Richter Reinhard Grün hat eine Betrügerin zu 24 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
In dem Prozess ging es um den klassischen Fall von Ebay-Betrug: Waren werden angeboten, Vorkasse kassiert, nichts geliefert. Eine 27-jährige Wetzlarerin hat über einen längeren Zeitraum mit dieser kriminellen Masche arglose Käufer abgezockt.
Immer wieder hat die zweifache Mutter auf der Internetplattform "Ebay-Kleinanzeigen" Waren angeboten oder auf Kaufgesuche geantwortet. Dabei bot sie Kinderspielzeug, Handtaschen und Bekleidung an, die sie überhaupt nie besessen hat. Folglich kam es auch nie zur Auslieferung der Waren. Die brav zahlenden Ebay-Käufer warteten erfolglos auf ihre Gegenstände.
Die Verkaufspreise lagen je nach angebotenem Gegenstand zwischen 30 und 500 Euro. Das Geld landete auf dem Konto der Wetzlarerin, die noch nicht einmal versucht hatte, Name oder Kontodaten in irgendeiner Form zu vertuschen.
Laut Staatsanwalt Heiko Heppe entstand bei den 37 angezeigten Betrugsfällen ein Gesamtschaden von rund 5000 Euro.
Vor Gericht präsentierte sich die von Rechtsanwältin Andrea Sawa verteidigte Angeklagte umfassend geständig, sodass das Gericht auf die Vorladung der im Bundesgebiet verstreut wohnenden Geschädigten verzichten konnte.
Die vom Einkommen ihres Ehemannes lebende Angeklagte berichtete von privaten Schulden, die monatlich abzuzahlen seien.
Angeklagte muss Opfer entschädigen
Die Frau gestand ein, über ihre finanzielle Verhältnisse gelebt zu haben. Sie selbst will in einer Art Kaufsucht Waren im Internethandel bestellt haben, deren Kaufpreis sie derzeit abstottere.
In die zweijährige Gesamtfreiheitsstrafe wurde ein Urteil vom August wegen der gleichen Betrügereien mit einbezogen. Das Gericht setzte die Haftstrafe für vier Jahre zur Bewährung aus.
Als spürbare Sanktion hat die zweifache Mutter in den nächsten Monaten insgesamt 200 Sozialstunden abzuleisten. Die Bewährungshilfe soll der Angeklagten Beistand und Unterstützung liefern.
Weil die 27-Jährige durch die Abzocke finanzielle Vorteile für sich erzielte und sich ungerechtfertigt bereicherte, ordnete das Gericht die Vermögensabschöpfung an. Die Angeklagte muss demnach insgesamt 5000 Euro Wertersatz aufbringen, der in erster Linie für die Entschädigung der vielen Tatopfer bestimmt ist. Das Urteil ist rechtskräftig.