Bouffier entschuldigt sich bei Sängern

aus Coronavirus-Pandemie

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Präsidiumsmitglieder und Vertreter der Mitgliedschöre des SSB diskutieren online, wie man den Zusammenhalt in den Chorgemeinschaften aufrechterhalten kann.  Foto: Solmser Sängerbund
© Solmser Sängerbund

Führungskräfte des Solmser Sängerbundes diskutieren seine Antwort auf eine kritische Anfrage. Und sie beraten über Formen der Zusammenarbeit auf Distanz.

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SOLMS. In ihrer zweiten Videokonferenz während der Corona-Krise haben Präsidiumsmitglieder und Vertreter der Mitgliedschöre des Solmser Sängerbundes (SSB) darüber diskutiert, wann und unter welchen Vorgaben wieder Chorproben stattfinden können und sich der Zusammenhalt innerhalb der Chorgemeinschaften aufrechterhalten lässt. Auch über die finanzielle Situation der Vereine und die Nutzung von Förderprogrammen gab es einen regen Austausch unter den Teilnehmern.

Ein weiteres Thema war das Antwortschreiben des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) auf eine Anfrage der hessischen Musikverbände und einiger Mitgliedsvereine an die Hessische Staatskanzlei. Darin war es um einen Passus in den Auslegungshinweisen der Landesregierung Hessen zur Corona-Verordnung gegangen, wobei der Chorgesang "kein besonderes öffentliches Interesse" darstelle. Die Verbandsvertreter hatten um die Abänderung dieser missverständlichen Formulierung gebeten.

Der zweite Präsident des SSB, Ernst Felix Altenheimer, erläuterte Bouffiers Antwort kurz. Demnach habe sich der hessische Ministerpräsident damit entschuldigt, dass sicher eine sensiblere Formulierung hätte gewählt werden können. Bouffier habe betont, dass Chöre und Musikvereine eine große Bereicherung für die Kulturlandschaft seien und er großen Respekt vor dem Engagement aller Mitglieder habe, die diesen wichtigen Teil der Kultur vertreten und fördern.

Gesundheitsamt muss auf Antrag abwägen

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Inzwischen ist der Passus in den Auslegungshinweisen zur Corona-Verordnung gestrichen. Das bedeutet aber nicht, dass Chor- und Orchesterproben jetzt pauschal zulässig wären. Vielmehr muss das zuständige Gesundheitsamt nun auf Antrag abwägen, ob das "besondere öffentliche Interesse" an Chorproben so groß ist, dass es den Gesundheitsschutz überwiegt.

In einem Turnus von vier bis sechs Wochen soll es weitere Videokonferenzen des SSB geben.