BGH hebt Limburger Urteil im Heckenscheren-Mordprozess auf

Unser Archivbild zeigt den 35-jährigen Wohnungslosen, der vom Limburger Landgericht wegen Mordes zu mindestens 15 Jahre Gefängnis verurteilt worden war.
© Timo König

Weil er in Hadamar einen Mann getötet hat, verurteilte das Landgericht Limburg einen 35-Jährigen im Juni 2022 wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Nun wird der Fall neu verhandelt.

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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil wegen Mordes mit einer Heckenschere aufgehoben. Der Angeklagte hatte gegen das Urteil des Landgerichts Limburg Revision eingelegt. Wie am Dienstag bekannt wurde, gab der BGH dem Antrag am 20. April dieses Jahres statt. Die Sache wurde zu neuer Verhandlung an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Der 35 Jahre alte Deutsche hatte im September 2021 in Hadamar aus Rache einen auf einen Rollator angewiesenen Mann unter anderem mit einer elektrischen Heckenschere so lange traktiert, bis dieser auf dem Boden seiner Küche verblutete. Das Opfer hatte zuvor in einem Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den 35-Jährigen ausgesagt.

Das Landgericht Limburg verurteilte den Mann am 10. Juni 2022 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Der 35-Jährige habe aus niedrigen Beweggründen gehandelt, begründeten die Richter nach Angaben eines Sprechers seinerzeit das Urteil. Mit ihrem Schuldspruch folgten sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte acht Jahre Gefängnis gefordert.

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Das Urteil sei „nicht frei von Rechtsfehlern“, begründete der Senat seine Entscheidung. Dabei geht es vor allem um die Frage der Steuerungsfähigkeit des Verurteilten, der zum Tatzeitpunkt einem Gutachten zufolge über zwei Promille Alkohol im Blut hatte. Bei der neuen Verhandlung müsse das Gericht „mit Blick auf die damit verbundene Alkoholintoxikation das Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung und einer damit einhergehenden erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit prüfen“, so der BGH.