Trebur: Verzögerung bei der Bearbeitung von Anträgen

(red). Das Bundesamt für Justiz teilt nach Angaben der Gemeinde Trebur mit, dass es aufgrund struktureller Umstellungen im Meldewesen seit Mai 2023 zu einem aktuell erhöhten...

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TREBUR. (red). Das Bundesamt für Justiz teilt nach Angaben der Gemeinde Trebur mit, dass es aufgrund struktureller Umstellungen im Meldewesen seit Mai 2023 zu einem aktuell erhöhten Fallaufkommen bei Führungszeugnisanträgen kommt. Der Verarbeitungsstau soll bis zum Herbst 2023 abgebaut werden, wie die Gemeinde weiter mitteilt.

Sofern ein Führungszeugnis beantragt werde, dass im Ausland verwendet werden soll, sei häufig ein Echtheitsnachweis in Form einer Apostille oder Endbeglaubigung des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten erforderlich. Auf die dortige Bearbeitungsdauer habe das Bundesamt für Justiz keinen Einfluss, heißt es weiter.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten über https://bfaa.diplo.de/bfaa-de zu erreichen ist. Dort gibt es unter dem Reiter Service den Punkt Apostillen und Endbeglaubigungen.

Das Bundesamt für Justiz macht darauf aufmerksam, dass antragstellende Personen zudem mit dem Bundesamt für Justiz in direkten Kontakt treten können, um zum Beispiel darauf hinzuweisen, wenn ihnen Nachteile durch ein fehlendes Führungszeugnis drohen.

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Für neue Antragsteller gibt es auch die Möglichkeit, das Führungszeugnis mithilfe des Online-Portals unmittelbar beim Bundesamt für Justiz zu beantragen: www.fuehrungszeugnis.bund.de.