Wegen fahrlässiger Tötung wurde am Mittwoch ein 52-Jähriger vor dem Rüsselsheimer Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Im August des vergangenen Jahres befuhr der...
RÜSSELSHEIM. Wegen fahrlässiger Tötung wurde am Mittwoch ein 52-Jähriger vor dem Rüsselsheimer Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Im August des vergangenen Jahres befuhr der Berufskraftfahrer mit seinem Lastwagen die Eisenstraße, um dann in die Stahlstraße abzubiegen. Dabei übersah der Mann einen Radfahrer, der sich von links näherte. Der Radfahrer stürzte und zog sich durch den Aufprall auf den Asphalt schwere Kopfverletzungen zu, denen er drei Tage später erlag.
„Ich habe den Mann erstmals gesehen, als er mit seinem Kopf direkt vor meiner Scheibe war“, erklärte der 52-Jährige sichtlich erschüttert vor Gericht und fügte hinzu: „Ich sehe das Gesicht immer wieder vor mir“. Hätte der Radfahrer einen Helm getragen, dann wäre der Unfall vielleicht anders verlaufen, erklärte der vor Gericht erschienene Sachverständige. Denn der Lastwagen sei nachweislich mit Schrittgeschwindigkeit, wenn auch im oberen Bereich, in die Kreuzung Eisenstraße/Stahlstraße gefahren. Obwohl der Berufskraftfahrer nach rechts und links geblickt habe, sei der Radfahrer wohl genau in dem Moment in die Kreuzung eingefahren, als der Fahrer in die andere Richtung geblickt und dann weitergerollt sei, so der Sachverständige.
„Das Verschulden bewegt sich an der unteren Grenze, es handelt sich hier um ein Augenblicksversagen mit tragischen Folgen“, so die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro forderte.
Richterin Nina Hein kam dieser Forderung nach, denn bei Beachtung der erforderten Sorgfalt hätte der Berufskraftfahrer den Radfahrer erkennen können.