Illegale Sammler ernten Bärlauch in Riedstadt in großem Stil

Mit zahlreichen Steigen wollten Unbekannte illegal geernteten Bärlauch abtransportieren.  Foto: Stadt Riedstadt
© Stadt Riedstadt

Mit Stiegen und einem Lieferwagen sind Sammler in Riedstadt angerückt. Die Blätter waren für den Verkauf gedacht. Es war nicht der erste Vorfall.

Anzeige

RIEDSTADT. In Riedstadt ist in großem Stil illegal Bärlauch geerntet worden. Die Stadt Riedstadt geht davon aus, dass die Sammler, die mit zahlreichen Stiegen und einem Lieferwagen anrückten, die Blätter anschließend im Großhandel oder auf Märkten verkaufen wollten. Ein Verwaltungsmitarbeiter habe die Sammler auf frischer Tat ertappt und bei den Schutzleuten am Rathaus in Goddelau angezeigt, sagt Anke Mosch von der städtischen Pressestelle. Auch bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises sei der Vorfall gemeldet worden.

Das gewerbliche Sammeln von wilden Pflanzen sei in jedem Fall nach dem Bundesnaturschutzgesetz genehmigungspflichtig, betont die Stadt. Bärlauch wachse in Riedstadt vorwiegend in Schutzgebieten, deshalb könne eine solche Genehmigung nur selten erteilt werden. Laut dem hessischen Bußgeldkatalog für den Naturschutz soll in solchen Fällen das Bußgeld den wirtschaftlichen Gewinn übersteigen.

Die nach Knoblauch riechenden Blätter des Bärlauchs sind im Frühjahr nur kurze Zeit verfügbar. Sie werden meist roh in Dips oder als Pesto verwendet. Allium ursinum, so der wissenschaftliche Name, ist ein Verwandter von Lauch, Knoblauch und Zwiebel.

Anzeige

Da die Gewinnspanne hoch sei, gebe es seit Jahren immer wieder illegale Sammlungen, klagt die Stadt. Der Anbau von Bärlauch sei relativ aufwendig, sodass vermutlich die größte Menge der angebotenen Blätter in Geschäften und Restaurants aus Wildsammlungen stamme. Kunden sollten daher fragen, woher die Ware stamme.

In Naturschutzgebieten darf kein Bärlauch gesammelt werden

Für den eigenen haushaltsüblichen Bedarf dürfen Bärlauchblätter im Wald gesammelt werden. Allerdings seien auch hier die Regeln des Naturschutzes zu beachten: Wildlebende Tiere dürfen nicht gestört werden, denn die Brut- und Setzzeit hat begonnen. In Naturschutzgebieten wie Kühkopf-Knoblochsaue ist das Sammeln grundsätzlich verboten. Dort dürfen auch die Wege nicht verlassen werden.