RIEDSTADT - (ute). Aufgrund einer Neuregelung im Bundesmeldegesetz im November 2015 gratuliert die Stadt ihren Bürgern ab dem 70. Lebensjahr nur noch alle fünf Jahre durch eine Veröffentlichung in der Presse. Die Weitergabe der Geburtstagstermine geschieht von Amts wegen, sofern nicht eine Datenübermittlungssperre beantragt wurde.
Hintergrund dieser „Fünf-Jahres-Intervalle“ ist der strengere Datenschutz. Laut Gesetz darf die Meldebehörde Daten von Altersjubiläen auf Anfrage – auch von Mandatsträgern wie dem Bürgermeister – nur noch zum 70. Geburtstag und danach alle fünf Jahre weitergeben. Erreicht ein Jubilar das 100. Lebensjahr, ist wieder die jährliche Gratulation möglich. Bei Ehejubiläen dürfen die Daten ab der goldenen Hochzeit übermittelt werden.
Das Einwohnermeldeamt informiert etwa einen Monat vor Geburtstag oder Hochzeitsjubiläum schriftlich über die aktuelle Rechtslage. Wer keine Presseveröffentlichung – und damit auch keinen Besuch des Bürgermeisters – wünscht, kann das auf dem beigefügten Formular vermerken. Wenn ein Gratulant aus dem Rathaus, aber keine Veröffentlichung erwünscht ist, genügt ein Anruf im Rathaus. Die Mitarbeiterinnen Inge Görlich und Cornelia Nold (Telefon 06158- 18 11 32 oder 133) nehmen die Besuchswünsche dann auf.