Nach einem personellen Engpass können Bürger sich wieder Dokumente beglaubigen lassen Sterbefälle anzeigen und vieles mehr.
MÖRFELDEN-WALLDORF. Mörfelden-Walldorf (red). Das Ortsgericht Mörfelden-Walldorf, das seit Ende 2022 nur sporadisch besetzt war, kann wieder mehr Termine anbieten, wie die Stadt mitteilt. Stefan Feutner, Leiter des Bürger- und Ordnungsamts, wurde vom Amtsgericht Groß-Gerau als stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher benannt. Er übernimmt ehrenamtlich künftig vor allem die Beglaubigungen, Unterschriften und Dokumente. Bürger können sich dienstags und mittwochs zu den Öffnungszeiten der Verwaltung von 8.30 bis 12 Uhr an Stefan Feutner wenden. Außerdem bietet die stellvertretende Ortsgerichtsvorsteherin Edith Wünsch donnerstags zwischen 14 bis 17 Uhr Termine an.
Das Ortsgericht ist eine Zweigstelle des Amtsgerichts Groß-Gerau. "Der Bürgerservice, der nur in Hessen angeboten wird, erspart den Bürger:innen oftmals den Gang zum Notar", sagt Feutner. Das Ortsgericht beschäftigt sich mit der Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden, Sicherung von Nachlässen, Aufstellung von Nachlassinventaren, Erteilung von Sterbefallanzeigen, Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde und Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen. Für das Ortsgericht wurde die E-Mailadresse ortsgericht@moerfelden-walldorf.de eingerichtet. Die Stadt informiert auf ihrer Homepage (www.moerfelden-walldorf.de) über urlaubs- oder krankheitsbedingte Ausfälle.