Mörfelden-Walldorf entwickelt Gefahrenabwehrverordnung

Rund um den Tizianplatz gab es zuletzt Ärger wegen lauter Musik und eines exzessiven Alkoholkonsums. Mit einer neuen Gefahrenabwehrverordnung sollen Polizei und Ordnungsamt nun mehr Möglichkeiten zum Handeln bekommen. Foto: VF/Sebastian Schwappacher

Ordnungsamt sowie Polizei sollen mehr Befugnisse bekommen, um auf öffentlichen Plätzen, Straßen und Grünanlagen nach dem Rechten schauen und notfalls eingreifen zu können....

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ORDNUNGSDEZERNENT STEFFEN SEINSCHE BEGRÜNDET DAS VORHABEN MIT DEM ZIEL „WIRKSAM EINGREIFEN KÖNNEN“ DAS STADTPARLAMENT SOLL AM 11 DEZEMBER BESCHLIEßEN. Ordnungsamt sowie Polizei sollen mehr Befugnisse bekommen, um auf öffentlichen Plätzen, Straßen und Grünanlagen nach dem Rechten schauen und notfalls eingreifen zu können. Dem Stadtparlament wird in seiner nächsten Sitzung eine entsprechende Gefahrenabwehrverordnung vorgelegt, die jetzt bei einem Pressegespräch vorgestellt wurde.

„Wir wollen keinen kleinen Polizeistaat einführen. Am besten wäre es, wenn man die Verordnung nie anwenden muss“, sagte Bürger- und Ordnungsdezernent Steffen Seinsche (FDP) zum Auftakt. Wenn es zu Konflikten oder Ärger komme, sei Sozialarbeit der bessere Weg. Da dies aber nicht immer möglich sei, sollten Ordnungsbehörden auf einer rechtlichen Grundlage wirksam eingreifen können. Aktuell geschehe dies vor dem Hintergrund der Polizeiverordnung, die 1982 in Kraft trat. Heute sei diese nicht mehr zeitgemäß und berücksichtige nicht alle Fälle, so Seinsche.

Entstanden ist die Gefahrenabwehrverordnung nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Situation rund um den Tizianplatz. Übermäßiger Alkoholkonsum, öffentliches Urinieren und laute Musik sorgten bei den Gewerbetreibenden zuletzt immer wieder für Verärgerung (wir berichteten).

Stimmt das Parlament der Vorlage zu, kann bei solchen Vorfällen zukünftig einfacher mit einem Platzverweis reagiert werden. Verboten sind in diesem Zusammenhang auch ein belästigendes Verhalten und ein dauerhafter Aufenthalt in Wartehäuschen von Bus und Bahn. „Vieles sollte ohnehin selbstverständlich sein“, meinte Seinsche. Allerdings habe in jüngster Zeit der Umgang mit öffentlichem Eigentum etwas gelitten. Wichtig ist dem Dezernenten, dass kein generelles Alkoholverbot eingeführt werden soll. Stehe in Zukunft ein Fußballspiel der Eintracht an, könne man weiterhin mit einer Dose Bier auf den Zug warten, solange man sich nichts zu schulden lassen komme.

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Klar verbieten will man das Übernachten in extra aufgestellten Fahrzeugen außerhalb der genehmigten Campingplätze. Dabei habe man besonders den Walldorfer Festplatz im Blick, wo etwa Handwerker übernachtet hätten und es zu Konflikten gekommen sei. Ausgenommen sind Lastwagenfahrer, die ihre gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause einhalten. „Grundsätzlich gehen wir mit Augenmaß an die Sache ran, und nicht mit der Keule“, betonte Seinsche.

Ein komplett neu aufgenommener Punkt betrifft Hunde und ihre Halter. Festgeschrieben werden soll etwa das Verbot von Hunden auf Spielplätzen, den Wochenmärkten, am Badesee und Schwimmbad sowie auf den Friedhöfen. Darüber hinaus möchte die Verwaltung einen Leinenzwang an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, 50 Meter um Eingänge von Kitas und Schulen, auf allen befestigten öffentlichen Plätzen, im Naturschutzgebiet Mönchbruch und bei öffentlichen Veranstaltungen einführen.

Da die Verordnung eine große Öffentlichkeitswirkung hat, stellte Steffen Seinsche die Vorlage bereits den Oppositionsfraktionen vor. Anregungen und Kritik habe man zum Teil aufgenommen, dennoch rechnet er mit keinem einstimmigen Abstimmungsergebnis.

Von Sebastian Schwappacher