Kita-Anmeldungen bald online möglich

In Sachen Kinderbetreuung in Mörfelden-Walldorf wird sich zum Jahreswechsel einiges ändern: Die Online-Anmeldung soll möglich werden, Betreuung in den Randzeiten fällt weg. Foto: Vollformat/Sebastian Schwappacher

Mit der Änderung der Kindertagesstättensatzung gibt es in Mörfelden-Walldorf ab 2019 weniger Betreuungsmodule.

Anzeige

MÖRFELDEN-WALLDORF. Mit dem Jahreswechsel tritt eine neue Gebührensatzung sowie eine überarbeitete Kindertagesstättensatzung in der Mörfelden-Walldorf in Kraft. Hintergründe und Auswirkungen erläuterte Erster Stadtrat Burkhard Ziegler (Freie Wähler) bei einem Pressegespräch.

Anfang 2019 plant die Verwaltung ein Internetangebot mit dem Namen Web-Kita-Online einzuführen, über das unter anderem Anmeldungen möglich sein werden, berichtete der Sozialdezernent. Im Zuge der Vorbereitungen habe man die Kitasatzung angepasst und kleinere Formalien überarbeitet.

Die neue Gebührensatzung für die Kindertagesstätten sorgte im Stadtparlament für Diskussionen. Während die Koalition aus SPD, Freien Wählern (FW) und FDP die Magistratsvorlage verabschiedete, übte die Opposition vor allem am Wegfall von Betreuungszeiten und weniger flexiblen Modulen Kritik. Die neue Satzung tritt zum Jahreswechsel in Kraft und ist eine Reaktion auf eine Prüfung durch den Landesrechnungshof sowie die Gebührenfreistellung durch das Land.

Anzeige

So ist festgelegt, dass in der Eingewöhnungsphase nur 50 Prozent der Gebühren und keine Verpflegungskosten erhoben werden. Auch bietet die vorgelegte Satzung erstmals die Möglichkeit, dass im Streikfall Gebühren rückerstattet werden können.

Randzeiten werden gestrichen

Das breite Angebot an Modulen wird deutlich kompakter. Eltern können für Kinder unter drei Jahren eine Betreuung samt Mittagessen von 7.30 bis 15 Uhr oder bis 16.30 Uhr buchen. Bislang endet ein Modul um 14 Uhr, was sich aber als unpraktikabel herausgestellt habe, da einige Kinder noch ihren Mittagsschlaf hielten.

Im Kindergarten wird die Betreuung ebenfalls um 7.30 Uhr beginnen und wahlweise bis 13 Uhr, 15 Uhr oder 16.30 Uhr laufen. Die Zubuchung von einzelnen Nachmittagen ist nicht mehr vorgesehen. Hierdurch möchte man eine bessere Auslastung erreichen.

Abgeschafft hat Ziegler die Gebührenstaffelung nach Einkommen, da der Bund dies aber zwingend vorschreibt, bleibt die Staffel für die Krippe bestehen. Im Kindergarten gibt es einheitliche Beiträge, da bis zu sechs Stunden kostenfrei sind. Bei einer Staffelung würden Elternbeiträge daher nur wenige Euro auseinander liegen, was den nötigen Verwaltungsaufwand nicht rechtfertige, hieß es im Rathaus.

Anzeige

Wichtig ist dem Ersten Stadtrat, dass es keine Gebührenerhöhung gibt. Mit der neuen Satzung nehme die Stadt nicht mehr Geld ein, die durch die Gebührenfreistellung auflaufenden 600 000 Euro gingen voll zulasten der Kommune. Gleichzeitig habe man einen festen Stundensatz eingeführt, der leicht unter dem bisherigen Satz für die Kernzeit liege. Dennoch könnten Eltern von einer Gebührenverschiebung betroffen sein und mehr bezahlen. Allerdings nur, wenn sie ihre Kinder aufgrund der Umstellung auch länger betreuen lassen müssten. Dabei könne es sich um einen Betrag von maximal 30 Euro monatlich handeln.

Hintergrund der Äderungen ist auch eine Prüfung durch den Landesrechnungshof, so Burkhard Ziegler. Dieser habe mehrere Kritikpunkte vorgebracht, unter anderem eine deutlich überdurchschnittliche Personalbemessung sowie einen stark unterdurchschnittlichen Elternanteil an den Kosten. Würde man dem Prüfbericht folgen, müssten die Gebühren angehoben und bis zu 30 Stellen abgebaut werden. Beides sei keine Option, weshalb man sich auf die ebenfalls bemängelte Auslastung konzentriere, betonte der Erste Stadtrat. Durch die Anpassung bei den Modulen erhofft sich die Verwaltung nun eine bessere Belegung in den Kitas.

Von Sebastian Schwappacher