Freispruch im "Schüttelprozess" für Angeklagten aus...

Erleichtert umarmt der Angeklagte nach dem Urteilsspruch seine Mutter. Foto: Hans Dieter Erlenbach
© Hans Dieter Erlenbach

Im Prozess um den Tod eines zwei Jahre alten Jungen hat die elfte Strafkammer des Landgerichts Darmstadt den Angeklagten aus Mörfelden-Walldorf freigesprochen. Das Gericht...

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MÖRFELDEN-WALLDORF/DARMSTADT. Die elfte Strafkammer des Darmstädter Landgerichts hat einen 33 Jahre alten Mann aus Mörfelden-Walldorf vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert und will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

In diesem Prozess war alles anders als in ähnlichen Prozessen. Eigentlich sollte es schon vor einer Woche ein Urteil geben, doch dann hatte der Vorsitzende Richter Volker Wagner noch einmal die Beweisaufnahme eröffnet.

Auch gestern gab es erst einmal kein Urteil. Für alle überraschend beantragte Staatsanwältin Susanne Schalthöfer kurz nach Eröffnung der Verhandlung eine erneute Zeugenvernahme. So musste die Gerichtsmedizinerin Stefanie Plentzig aus Frankfurt nach Darmstadt beordert werden, nur um noch einmal zu erklären, dass das verkrustete Blut in der Nase des getöteten Jungen sowohl vom Schütteln des Kindes stammen, als auch eine andere Ursache haben könnte.

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Keine hundertprozentigen Beweise

Die Staatsanwaltschaft untermauerte dann noch einmal ihren Antrag auf sechs Jahre haft für den Angeklagten, während Verteidiger Ulrich Endres der Staatsanwaltschaft vorwarf, offensichtlich nicht einsehen zu wollen, dass es keine eindeutigen Beweise für die Schuld seines Mandanten gebe. "Er war es nicht", bekräftige der Verteidiger mit Blick auf seinen Mandanten.

Dieser wirkte von den vergangenen Prozesstagen ziemlich mitgenommen. "Ich hoffe, dass es heute vorbei ist", sagte er gegenüber dieser Zeitung. Er könne die Ungewissheit nicht mehr ertragen. Wie schon an den vorangegangenen Prozesstagen brach er immer wieder in Tränen aus.

Richter Volker Wagner ließ in seiner Urteilsbegründung durchblicken, dass er den Angeklagten noch immer für den möglichen Täter hält, das Gericht es aber nicht hundertprozentig beweisen könne. Deshalb gelte die Regel: "Im Zweifel für den Angeklagten". Das Urteil sei "ein Ergebnis der Vernunft".

Für Wagner steht fest, dass die Mutter des kleinen Lukas bis zu dessen zweiten Geburtstag immer liebevoll mit dem Kind umgegangen sei. Das ist zudem aus vielen Einträgen in sozialen Netzwerken zu sehen, in denen die Mutter immer wieder Fotos des Jungen veröffentlichte.

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Viele Ungereimtheiten

Erst sie den Angeklagten im September 2015 kennenlernte, habe der Junge plötzliche blaue Flecken und Bisswunden gehabt. Aus einer anfänglichen Zuneigung zu dem Angeklagten habe der Junge in den letzten Tagen vor seinem Tod am 1. November 2015 eine Abneigung gegen den Angeklagten entwickelt. Das hatten auch mehrere Zeugen ausgesagt. "Es gibt nicht den Hauch eines Zweifels, dass der Junge noch leben würde, wenn der Angeklagte nicht in das Leben von Jasmin F. eingetreten wäre", so Wagner. "Der Angeklagte muss mit dieser Schuld leben".

Die Mutter dürfe jetzt nicht erneut Opfer werden. "Damit würden wir ihr zusätzliches Unrecht tun", wies Wagner Spekulationen zurück, auch die Mutter könne das Kind geschüttelt haben, weil in ihrem Schlafzimmer und am Kinderbett Blutspuren gefunden wurden. Eine DNA-Untersuchung hatte ergeben, dass sowohl diese Spuren, als auch die Blutspuren an verschiedenen Türen dem Jungen zuzuordnen sind.

Für Wagner gibt es aber auch viele Ungereimtheiten. Die Mutter und der Angeklagte hätten sich im gesamten Prozess nicht gegenseitig belastet. Ob die Aussage, die Mutter sei zum Zeitpunkt der Tat im Keller gewesen stimmt, ließ Wagner offen.

Auch die Angaben der Mutter, noch am Tag vor der Tat keine Blutergüsse am Körper des Kindes gesehen zu haben, sei nicht schlüssig. "Was soll ich auf die Glaubwürdigkeit solcher Angaben geben?"

"Es spricht vieles dafür, dass er der Böse ist, aber eine endgültige Überzeugung haben wir nicht gewonnen", so Wagner ab schließend. Das Gericht habe es sich mit dem Urteil nicht einfach gemacht.

Der Vorsitzende Richter rügte in diesem Zusammenhang die Medien, die immer wieder Vermutungen aufgestellt hätten. Dadurch richte das Gericht "unfrei und fremdbestimmt. Wir sind dadurch nicht mehr frei in der Urteilsfindung".