Feuerwehr Mörfelden-Walldorf: Magistrat für zentrale Wache

Über die Zukunft der Feuerwehrhäuser in Mörfelden-Walldorf entscheidet das Stadtparlament am 19. Juni. Foto: VF/Sebastian Schwappacher  Foto: VF/Sebastian Schwappacher

Der Magistrat hat eine Grundsatzentscheidung über die Zukunft der Feuerwehrstandorte getroffen und spricht sich für den Bau einer zentralen Feuerwache zwischen den...

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MÖRFELDEN-WALLDORF. Der Magistrat hat eine Grundsatzentscheidung über die Zukunft der Feuerwehrstandorte getroffen und spricht sich für den Bau einer zentralen Feuerwache zwischen den Stadtteilen aus. Auf den derzeitigen Grundstücken der Gerätehäuser soll Wohnbebauung realisiert werden.

Die Diskussion um die Gerätehäuser hat sich in den vergangenen Monaten zugespitzt. Nach dem Beschluss des Magistrats wird nun das Parlament am Dienstag, 19. Juni, abschließend entscheiden. Mit der Vorlage ist eine grundlegende Modernisierung der dringend sanierungsbedürftigen zwei Gerätehäuser vom Tisch. Feuerwehrführung, Brandschutzkommission und Kreisbrand- inspektor hatten sich zuletzt mit Blick auf Hilfeleistungsfristen für die Beibehaltung beider Gerätehäuser ausgesprochen.

Als neuen Standort sieht der Magistrat die Kreuzung Wageninger Straße/Frankfurter Straße vor. Westlich von B 44 und nördlich der Wageninger Straße soll der Neubau eines zentralen Gerätehauses entstehen. Weiter ist geplant, südlich der Wageninger Straße und westlich der B 44 das zentrale Betriebsgelände des Bauhofs sowie eine DRK-Station anzusiedeln. Laut Vorlage befinden sich bereits 70 Prozent der Grundstücke in städtischem Besitz. Für den Bau der Feuerwache werden Gesamtkosten von 9,89 Millionen Euro angegeben. Der neue Bauhof erfordert eine Investition von 4,96 Millionen Euro. Um das Projekt umsetzen zu können, muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Auch gibt es keinen Bebauungsplan. Rund sechseinhalb Jahre wird es daher laut Stadtverwaltung bis zur Fertigstellung der Feuerwache dauern.

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Ein entscheidender Punkt bei der Debatte um die Zukunft der Feuerwehr ist die Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfristen. Dies bedeutet, dass zehn Minuten nach Alarmierung ein Rettungsfahrzeug mit sechs Einsatzkräften vor Ort sein muss. In dem Antrag heißt es, dass die Hilfsfrist mit dezentralen Standorten erreicht wird. Der Magistrat geht davon aus, dass dies auch bei einer zentralen Feuerwache der Fall ist. Dafür sollten mindestens vier Personen (Gerätewarte/Sachbearbeiter) ihren Arbeitsplatz am neuen Standort haben.

Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Hilfsfrist angeführt. So könnten Büroarbeitsplätze für weitere Feuerwehrkräfte im Feuerwehrgerätehaus eingerichtet werden. Auch die Stationierung von Mannschaftswagen an den Rathäusern wird ins Spiel gebracht. Feuerwehrleute könnten dann von dort zur Einsatzstelle fahren. Auch regt der Magistrat den Bau von Betriebswohnungen für Feuerwehrleute am zentralen Standort an. Für einen Standort spricht laut Magistrat eine Bündelung der Einsatzkräfte, Einsparungen bei Gebäudeunterhaltung, Geräten und Fahrzeugbeschaffung und bei deren Pflege und Unterhaltung. Weiter bekomme man ein zukunftsorientiertes Gebäude für die nächsten 40 bis 50 Jahre. Auch seien die Fördermittel größer und es könnten 140 bis 160 Wohnungen an den derzeitigen Standorten geschaffen werden. Bei den Nachteilen sind ein längerer Zeitraum für Planung und Bau angeführt. Außerdem wird davon gesprochen, das die ehrenamtlichen Einsatzkräfte sich schlechtere mit dem Neubau identifizierten und womöglich ein Teil aufhöre. Auch seien die Wege zum Gerätehaus mitunter länger.

Von Sebastian Schwappacher