Kreis Groß-Gerau kümmert sich um Prostitution

Künftig gibt es eine Interkommunale Zusammenarbeit von zehn Kommunen bei der Umsetzung des bundesweiten Schutzgesetzes.

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KREIS GROSS-GERAU. (red). Ein neues Projekt der interkommunalen Zusammenarbeit im Kreis Groß-Gerau ist jetzt auf den Weg gebracht worden: Zehn kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie der Kreis haben sich entschlossen, ihre Aufgaben aus dem Prostituiertenschutzgesetz künftig effizienter und wirtschaftlicher in Kooperation mit dem Kreis wahrzunehmen. Am 1. Oktober werden die Kommunen die sich aus dem Gesetz ergebenden Aufgaben auf den Kreis Groß-Gerau übertragen.

An der Kooperation beteiligt sind Büttelborn, Gernsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Groß-Gerau, Kelsterbach, Nauheim, Raunheim, Riedstadt, Rüsselsheim und Trebur. In der jüngsten Bürgermeisterdienstversammlung wurde die öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterzeichnet.

Das Prostituiertenschutzgesetz ist 2017 bundesweit in Kraft getreten. Es enthält neue Regelungen für das Gewerbe mit käuflichem Sex, etwa die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbetreibenden sowie die Einführung einer Anmeldebescheinigung für Prostituierte. Ziel des Gesetzgebers war es, Prostituierte besser zu schützen und Kriminalität zu bekämpfen.

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Der Vollzug wesentlicher Teile des Gesetzes wurde in Hessen 2018 den Städten und Gemeinden ab 7500 Einwohnern übertragen. Die gesundheitliche Beratung blieb in der Zuständigkeit der Landkreise.

Von den betroffenen Kommunen sind damit erhebliche organisatorische, finanzielle und fachliche Anstrengungen gefordert. Zum einen haben die Rathäuser seitdem diverse zusätzliche gewerberechtliche Verwaltungsaufgaben und Prüfpflichten zu erfüllen, zum anderen zahlreiche Aufgaben zum Schutz der Prostituierten.

Mit Inkrafttreten der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung am 1. Oktober übernimmt der Kreis die Aufgaben der zehn teilnehmenden Städte und Gemeinden. Die Vereinbarung wurde für zunächst fünf Jahre geschlossen und verlängert sich, wenn sie nicht gekündigt wird. Die Kosten für Personal- und Sachmittel, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, werden von Kommunen und Kreis gemeinsam gedeckt – unter anderem aus Gebühreneinnahmen, Verwarnungs- und Bußgeldern.