Kreis Groß-Gerau: Hygienebelehrung nun auch online

Wer in der Gastronomie arbeitet, benötigt eine Hygienebelehrung des Gesundheitsamts. Die ist jetzt auch online möglich. © NGG

Das Groß-Gerauer Kreisgesundheitsamt weist auf neue Schulungsmöglichkeit zum Infektionsschutz hin.

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KREIS GROSS-GERAU. Um Infektionen mit bestimmten ansteckenden Krankheiten und Krankheitserregern zu verhindern, sind im Umgang mit Lebensmitteln besondere Hygienestandards einzuhalten. Daher sieht Paragraf 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für alle Personen, die eine gewerbsmäßige Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen (möchten), sogenannte Hygienebelehrungen vor, schreibt das Kreispressebüro. Ein entsprechender Nachweis über diese Belehrung darf bei erstmaliger Ausübung der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.

Bis jetzt wurden die rund 45-minütigen Schulungen für das Lebensmittelgewerbe vom Gesundheitsamt Groß-Gerau als Präsenzveranstaltungen abgehalten. Ab sofort steht für die Hygienebelehrungen auch eine Online-Plattform zur Verfügung, die eine zeitlich und räumlich flexible Teilnahme ermöglicht. Benötigt werden dafür lediglich ein mobiles Endgerät (PC, Notebook, Tablet oder Ähnliches), eine stabile Internetverbindung und ein Ausweis.

Nach erfolgreicher Terminbuchung und Videoidentifikation kann die Schulung in insgesamt 18 Sprachen erfolgen und mit einem kurzen Test abgeschlossen werden. Eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme steht den Teilnehmenden unmittelbar nach bestandenem Test zur Verfügung.

Die Onlinebelehrungen – so der Kreis – werden in Kooperation mit dem Technologiezentrum der Glehn GmbH aus Korschenbroich (Nordrhein-Westfalen) angeboten und sind immer montags bis freitags von 8 bis 20.30 Uhr sowie samstags von 9 bis 15.30 Uhr möglich. Termine für Onlinebelehrungen können auf https://gg.gotzg.de/ gebucht werden. Dort wird auch der Buchungs- und Bezahlungsprozess näher erläutert.

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Für Bürger, die nicht über entsprechende technische Voraussetzungen verfügen, bietet das Gesundheitsamt Groß-Gerau weiterhin Präsenzveranstaltungen an. Diese sind montags von 8 bis 11 Uhr und mittwochs von 14 bis 16 Uhr. Eine Anmeldung für Präsenzveranstaltungen ist unter Telefon 06152-989227 oder per E-Mail an Belehrung@kreisgg.de möglich und soll perspektivisch ebenfalls über die Online-Plattform abgewickelt werden. Personen, die Belehrungen nach Paragraf 35 IfSG (Gemeinschaftseinrichtungen) oder Belehrungen für schulisch verpflichtende Praktika (bis zu vier Wochen) absolvieren möchten, werden ebenfalls gebeten, einen Termin für Präsenzveranstaltungen zu buchen.

Weitere Informationen zu den Hygienebelehrungen finden sich auch auf der Internetseite des Kreis-Gesundheitsamts (www.kreisgg.de/gesundheit/infektionsschutz/belehrungen-gem-35-43-ifsg).