Kreis Groß-Gerau: Als Nachbarschaftshelfer anerkennen lassen

Der Kreis Groß-Gerau weist auf Anmeldungspflicht für Nachbarschaftshelfer bis zum 1. Oktober hin und gibt Hinweise zum Verfahren.

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KREIS GROSS-GERAU. (red). Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben, werden häufig von ihrem privaten Umfeld ehrenamtlich unterstützt. Nachbarn übernehmen beispielsweise Einkäufe und Besorgungen oder unterstützen bei Arbeiten im Haushalt. Damit Pflegebedürftige (Pflegegrad 1 bis 5) in diesen Fällen auf den Entlastungsbetrag der Pflegekasse von bis zu monatlich 125 Euro zurückgreifen können, besteht die Möglichkeit, Nachbarschaftshelfer zu beauftragen, schreibt das Kreispressebüro. Diese müssen sich behördlich anerkennen lassen.

Diese Anerkennung ist ab 1. Oktober 2022 erforderlich und wird beim Kreis Groß-Gerau ausgestellt. Voraussetzung ist, dass Nachbarschaftshelfer mit der pflegebedürftigen Person weder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind, noch mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben. Es dürfen höchstens drei pflegebedürftige Personen je Kalendermonat unterstützt werden. Außerdem müssen Helfende an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben, der nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Für die Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer kann eine Aufwandsentschädigung verlangt werden. Diese soll sich am gesetzlichen Mindestlohn orientieren.

Infos zum Anerkennungsverfahren und Formulare finden sich auf www.kreisgg.de/familie/senioren/angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag-nach-45a-sgb-xi/. Bei Fragen steht der Fachdienst Sozialplanung der Kreisverwaltung (Corinna Koban) telefonisch unter 06152-98984056 oder per E-Mail an c.koban@kreisgg.de bereit.