Groß-Geraus Kreistag billigt Gelder für Schulerweiterungen...

Der Kreis Groß-Gerau setzt seine Schulbauoffensive fort. In die Erweiterung der Grundschule Worfelden und der Gustav-Brunner-Schule in Ginsheim-Gustavsburg wird er rund 16,1...

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KREIS GROSS-GERAU. Der Kreis Groß-Gerau setzt seine Schulbauoffensive fort. In die Erweiterung der Grundschule Worfelden und der Gustav-Brunner-Schule in Ginsheim-Gustavsburg wird er rund 16,1 Millionen Euro investieren. Diesen Beschluss hat der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung einstimmig gefasst.

Mit dem Ausbau reagiert der Kreis als Schulträger auf steigende Schülerzahlen. In Worfelden werden bis 2023 etwa 195 statt 170 Schüler unterrichtet werden, an der Gustav-Brunner-Schule sogar 340 statt 233. Außerdem wird an beiden Schulen der Bereich für die Ganztagsbetreuung erweitert. Darüber hinaus schafft der Kreis die Voraussetzungen für eine inklusive Beschulung, also den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung.

2500 Quadratmeter zusätzliche Nutzfläche

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In Worfelden – hier entsteht eine zusätzliche Nutzfläche von knapp 1100 Quadratmeter – will der Kreis rund 6,6 Millionen Euro ausgeben. Der Pavillon aus dem Jahr 1971 wird abgerissen und ersetzt, der Verwaltungstrakt saniert. An der Gustav-Brunner-Schule kommen rund 1350 Quadratmeter Nutzfläche hinzu, insgesamt entstehen Räume in einer Größenordnung von 2127 Quadratmeter neu. Die Kosten werden auf etwa 9,54 Millionen Euro veranschlagt. Der Kreis will für beide Projekte Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) beantragen.

Im Haupt- und Finanzausschuss hatte Renate Meixner-Römer (SPD) betont, dass die Vorhaben zeigten, wie wichtig dem Kreis Inklusion und Ganztagsbetreuung seien. „Der Kreis leistet hier vorbildliche Arbeit.“ Ganz ähnlich sah dies Helmut Kinkel (Freie Wähler-Bürgerliste): „Wir können stolz sein auf das, was wir im Schulbau geleistet haben.“ Die Worfelder Grundschule habe es dringend nötig, saniert zu werden.

Gegen die Stimmen der AfD hat der Kreistag darüber hinaus den Abschlussbericht des Akteneinsichtsausschusses zur Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge gebilligt. Die AfD hatte klären wollen, ob dem Kreis durch zu großzügige Vertragsgestaltung oder zu langfristige Vertragslaufzeiten ein finanzieller Schaden entstanden ist. Ausschussvorsitzende Kirsten Schork (CDU) verneinte dies. Die Mitglieder hätten keine Auffälligkeiten im Sinne des Arbeitsauftrags des Ausschusses festgestellt.

Irmgard Horesnyi (AfD) verwies darauf, dass der Kreis für rund 200 unbegleitete minderjährige Ausländer rund zwölf Millionen Euro im Jahr aufwende. Dies stehe in keinem Verhältnis zu dem, was der Staat sonst für Kinder und Jugendliche aufwende. Die AfD-Vertreterin beklagte, dass es bei minderjährigen Flüchtlingen offensichtlich keine Altersprüfung gebe und es auch nach Erreichen der Volljährigkeit bei umfassender Betreuung bleibe. Kreistagsvorsitzender Gerald Kummer (SPD) mahnte sie schließlich, zur Sache, sprich dem Akteneinsichtsausschuss zu sprechen – andernfalls entziehe er ihr das Wort.

Peter Engemann (FDP/FW) zeigte sich irritiert, dass die AfD kein Minderheitenvotum abgegeben habe, jetzt aber das große Wort führe. Das Thema der Altersfeststellung sei im Auftrag des Ausschusses überhaupt nicht enthalten gewesen, das Instrument der Akteneinsicht hierfür schlicht falsch. Christiane Böhm (Linke/OL) hob hervor, dass die Leistungen bei einer externen Unterbringung für alle Jugendlichen grundsätzlich gleich seien, unabhängig von der Herkunft. Viele junge Flüchtlinge hätten Traumatisches erlebt, was sie nur schwer verkraften könnten. Daher sei Betreuung unabdingbar, so Böhm. Auch sie wurde von Kummer gemahnt, zur Sache zu sprechen. Franz-Rudolf Urhahn (Grüne) forderte von Horesnyi, nicht nur Dinge in den Raum zu stellen, sondern auch mit Zahlen zu hinterlegen. Ob des Vorgehens der AfD stelle sich die Frage, ob man jedem Akteneinsichtsausschuss stattgeben müsse. Spielraum besteht hier jedoch nicht. Laut Paragraf 50 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist ein Akteneinsichtsausschuss einzurichten, wenn dies mindestens ein Viertel der Gemeindevertreter oder eine Fraktion verlangt.