Groß-Gerau: Kreiselternbeirat kritisiert Regelung zum...

Nach dem hessischen Schulgesetz hat jeder Schüler Anspruch darauf, kostenfrei zur nächstgelegenen Schule gefahren zu werden – aber nur, wenn der Weg dorthin mindestens zwei Kilometer (Grundschule) oder drei Kilometer (Mittelstufe) entfernt ist. Archivfoto: dpa

Mit dem Schülerticket können Kinder hessenweit und auch in Mainz Bus und Bahn zu fahren. Ob die Eltern das Ticket zahlen müssen, hängt davon ab, wie weit das Kind von der...

Anzeige

KREIS GROSS-GERAU. Als der hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) im März 2017 das Schülerticket vorstellte, sagte er dazu: „Noch nie war Bus- und Bahnfahren für Schüler so attraktiv, so einfach, so günstig. Ich bin mir sicher: Das Ticket wird ein echter Renner.“ Es ermöglicht Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre, für jährlich 365 Euro (also ein Euro pro Tag) hessenweit und auch in Mainz Bus und Bahn zu fahren. Der Kreiselternbeirat (KEB) findet das Angebot keineswegs rundum gelungen. Das wurde in einer öffentlichen KEB-Sitzung am Mittwoch im Landratsamt deutlich.

Hintergrund ist eine Regelung im Hessischen Schulgesetz. Demnach haben Schüler zwar Anspruch darauf, kostenfrei in die nächstgelegene Schule gefahren zu werden. Das gilt aber nur dann, wenn der Weg dorthin mindestens zwei Kilometer (Grundschule) oder drei Kilometer (Mittelstufe) entfernt ist. Es kann also passieren, dass ein Schüler gerade noch innerhalb dieser Mindestentfernung wohnt, das Nachbarskind aber schon nicht mehr.

Trotz günstigen Preises nicht für jeden erschwinglich

Anzeige

„Wir empfinden das als sehr schwierig“, sagte Axel Lorenz, Leiter der Schulverwaltung des Kreises. Er erklärte bei der Sitzung die Praxis der Schulkindbeförderung. Als er jedoch mit zum Teil massiver Kritik konfrontiert wurde, schwieg er notgedrungen – denn der Schulträger hat Gesetze umzusetzen.

Patrick Heide vom Kreiselternbeirat äußerte denn auch Verständnis. „Das ist ein politisch sehr brisantes Thema“, sagte er. Dass die Kostenübernahme des Schülertickets nicht für alle Schüler gelte, „verstößt meiner Ansicht nach gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in der Verfassung“, sagte Heide, „vielleicht müsste mal jemand klagen“.

Angestoßen hatte diese Diskussion eine Mutter, die ihrem Ärger Luft machte. Sie wies darauf hin, dass sich in der Schule Lerngruppen bilden. Und da kämen Schüler auch mal an weiter entfernten Orten zusammen. Allein deshalb sei es schon ärgerlich, dass der eine Schüler seine Fahrkarte gratis bekomme, der andere aber nicht. Überhaupt werde dies innerhalb der Klasse als ungerechet empfunden – zumal das Schülerticket durch seine überregionale Gültigkeit einen so großen Leistungsumfang habe. Und diese Karte zu kaufen, könne sich trotz des relativ günstigen Preises nicht jeder leisten. Patrick Heide riet den Betroffenen, sich an die Landtagsabgeordneten in ihrem jeweiligen Wahlkreis zu wenden.

Laut KEB-Vorsitzendem Stefan Stein arbeite auch der Landeselternbeirat an dem Thema. Stein konnte allerdings keine Hoffnung auf eine schnelle Lösung machen: „Da gibt es eine ganze Reihe von Hürden“, so Stein. Vor allem müsse das Gesetz geändert werden. Das erfordere aber ein zeitaufwendiges Verfahren.

Außer der Zwei- beziehungsweise Drei-Kilometer-Grenze kritisierte der KEB-Vorsitzende auch, dass das Schülerticket auf Grundschule und Mittelstufe beschränkt ist, Oberstufe und Berufsschule aber außen vor sind: „Ich habe keine Ahnung, was der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat.“