Fachbereich der Kreisverwaltung nur per E-Mail erreichbar

(schl). Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die Mitarbeiter des Sachgebiets Bildung und Teilhabe der Kreisverwaltung Groß-Gerau noch am Dienstag, 1. August, telefonisch...

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KREIS GROSS-GERAU. (schl). Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die Mitarbeiter des Sachgebiets Bildung und Teilhabe der Kreisverwaltung Groß-Gerau noch am Dienstag, 1. August, telefonisch nicht erreichbar sind. Grund dafür ist die Auszahlung des persönlichen Schulbedarfs für rund 2500 Kinder von Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger, heißt es in einer Mitteilung. Anfragen und Anträge könnten aber jederzeit per E-Mail an bildungundteilhabe@kreisgg.de gesandt werden. Ab Mittwoch, 2. August, um 14 Uhr ist auch die telefonische Erreichbarkeit dieser Stelle wieder gegeben.

Nähere Informationen (inklusive Kontaktdaten) und Antragsformulare zum Thema Bildung und Teilhabe erhalten Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger auf der Internetseite www. kreisgg.de/gesellschaft/soziales/soziale-hilfen/wohngeldbehoerde/bildung-und-teilhabe/.