(red). Der Fachbereich Bildung und Schule des Kreises Groß-Gerau weist darauf hin, dass die Anträge auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr...
KREIS GROSS-GERAU. (red). Der Fachbereich Bildung und Schule des Kreises Groß-Gerau weist darauf hin, dass die Anträge auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2021/2022 (1. August 2021 – 31. Juli 2022) bis spätestens 31. Dezember 2022 beim Fachbereich eingereicht sein müssen. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingereichte Anträge nicht mehr berücksichtigt werden, heißt es in der Pressemitteilung aus dem Landratsamt. Außerdem weist der Fachbereich Bildung und Schule darauf hin, dass die Erstattungs- sowie Grundanträge vorrangig über das Online-Portal Civento gestellt werden müssen. Dazu weit es auf den Link www.kreisgg.de/bildung/schuelerbefoerderung/kostenrueckerstattung/ hin.