Corona-Inzidenz im Kreis Groß-Gerau sinkt wieder

aus Coronavirus-Pandemie

Thema folgen
Das Coronavirus. Foto: dpa

Nachdem die Inzidenz von Freitag bis Sonntag im Kreis Groß-Gerau gestiegen war, geht sie wieder zurück. Am stärksten betroffen sind noch zwei Städte.

Anzeige

KREIS GROSS-GERAU. Die Sieben-Tage-Inzidenz für Neuinfektionen mit dem Coronavirus ist im Kreis Groß-Gerau wieder gesunken: Am Dienstag lag sie nach Angaben des Kreisgesundheitsamts bei 84,1 – nach 92,5 am Sonntag. Das Robert-Koch-Institut in Berlin gibt bei der Interpretation der Fallzahlen allerdings zu bedenken, dass an Feier- und Brückentagen weniger Proben genommen werden, was Auswirkungen auf die Zahl der gemeldeten Fälle hat. Da der Kreis an fünf Werktagen hintereinander eine niedrigere Inzidenz als 100 aufwies, fällt er seit Pfingstsonntag nicht mehr unter die Bundesnotbremse.

Die Gesamtzahl der Fälle im Kreis stieg auf 13.787. Als genesen gelten 12_962 Menschen, als aktuell infiziert 541. In häuslicher Quarantäne befinden sich 483 Betroffene. An oder mit Covid-19 sind 284 Menschen gestorben, zuletzt ein 71 Jahre alter Mann aus Rüsselsheim. Die meisten aktuellen Fälle gibt es in Rüsselsheim (189), Groß-Gerau (62) und Mörfelden-Walldorf (57), die wenigsten in Gernsheim (5), Biebesheim (6) und Büttelborn (7).

Anzeige

Hessenweite Inzidenz bei 68,7

Bundesweit betrug die Inzidenz am Dienstag 58,4. Der hessenweite Wert lag bei 68,7. Der Kreis Waldeck-Frankenberg (141,9) sowie die Städte Wiesbaden (121,7) und Kassel (108,3) überschritten die Marke von 100. Am unteren Ende der Skala befinden sich die Wetterau (33,1) und der Kreis Darmstadt-Dieburg (38,3)..

In den vergangenen beiden Wochen hat der Kreis nach Angaben von Ute Kepper, der Leiterin des Fachdienstes Gesundheitsschutz im Kreisgesundheitsamt, rund 13_000 Genesenennachweise versendet. Als „genesen“ im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung gelten beschwerdefreie Personen, deren positives PCR-Testergebnis mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate zurückliegt. Das positive PCR-Testergebnis als Nachweis einer durchgemachten Infektion ist vom Verordnungsgeber explizit vorgeschrieben. „Personen, die typische Beschwerden hatten oder bei denen Antikörper im Blut nachgewiesen wurden, können leider keinen Genesenennachweis bekommen, wenn die Erkrankung niemals durch einen positiven PCR-Test bestätigt wurde“, sagt Kepper.

Der Genesenennachweis wird ab sofort vom Gesundheitsamt automatisch an jede Person versendet, deren positives PCR-Testergebnis gemeldet wird – und zwar ungefähr drei Wochen nach dem Meldedatum. Das Dokument muss nicht extra angefordert werden.

Wer im Besitz des Nachweises ist, ist von Beschränkungen für private Zusammenkünfte ausgenommen. Er ist zudem von der Testpflicht beim Besuch der Außengastronomie, beim Friseur und im Fitnessstudio befreit und kann in Hotels übernachten, ohne einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen zu müssen. Genesene Schüler sowie Lehrkräfte sind von der Testpflicht befreit. Dies gilt für Genesene auch für die Einreise nach Deutschland, sofern sie nicht aus einem Virusvariantengebiet einreisen.

Diese Regelungen gelten auch für vollständig geimpfte Personen. Dazu muss man zwei Impfdosen erhalten haben und die zweite Impfung mehr als 14 Tage zurückliegen. Für diejenigen, die nach einer Covid-19-Erkrankung nur eine Impfdosis erhalten haben, erfolgt der Nachweis des vollständigen Schutzes durch die Dokumentation im Impfausweis in Verbindung mit dem Genesenennachweis – auch wenn er älter als sechs Monate und somit allein nicht mehr gültig ist. Personen, die allein aufgrund eines erhöhten Antikörpertiters annehmen, dass sie die Erkrankung bereits durchgemacht haben, können zeitnah eine Impfung erhalten.

Anzeige