Schulwechsel: Ärger über Losverfahren im Kreis Groß-Gerau
152 Kinder aus dem Kreis Groß-Gerau kommen nicht an ihre Wunschschule. Betroffene Eltern können am Donnerstag an einer Videokonferenz zum Thema teilnehmen. Details dazu im Artikel.
Von Harald Sapper
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Die Groß-Gerauer Prälat-Diehl-Schule ist eines von drei Gymnasien im Kreis, in denen für das nächste Schuljahr jeweils eine zusätzliche Klasse eingerichtet wird, um den Ansturm der Grundschüler wenigstens ein wenig abzumildern.
(Foto: Robert Heiler)
Im Zusammenhang mit dem Kapazitätsengpass an den Gymnasien im Kreis Groß-Gerau kursieren unter den vom Losverfahren betroffenen Eltern zahlreiche Gerüchte. So ist beispielsweise davon die Rede, dass Bischofsheimer Schüler nicht mehr an weiterführenden Schulen in Rüsselsheim aufgenommen würden, sondern sie stattdessen nur noch an Gymnasien in Mainz angemeldet werden sollen. „Das ist in keiner Weise korrekt. Kinder aus der Mainspitze können sich selbstverständlich an einer Schule in Rüsselsheim anmelden. Dort ist das Neue Gymnasium als Kreisschule auch – bei entsprechender Kapazität – für die Aufnahme zuständig. Bei einer Bewerbung in einem fremden Schulträgerbereich oder gar in einem anderen Bundesland besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Aufnahme“, betont Birgit Knauf-Goedeking, die stellvertretende Leiterin des Staatlichen Schulamtes für den Kreis Groß-Gerau.
Ebensowenig der Wahrheit entspricht laut Knauf-Goedeking die Behauptung, die Stadt Rüsselsheim habe einseitig eine geltende Vereinbarung zwischen ihr und dem Kreis Groß-Gerau aufgekündigt, da wegen der vielen Bewerbungen aus dem Kreis Schüler aus der Opelstadt bei der Platzvergabe benachteiligt worden wären. „Auch das ist keineswegs zutreffend“, erklärt Knauf-Goedeking. Das Neue Gymnasium sei eine Kreisschule und nehme daher „vorrangig und nach Kapazität Kreiskinder auf“. Die anderen weiterführenden Schulen in Rüsselsheim stünden hingegen unter kommunaler Trägerschaft und würden daher „natürlich vorrangig und nach Kapazität Stadtkinder aufnehmen“, so die Vize-Schulamtsleiterin. Die diesem Verfahren zugrunde liegende Vereinbarung orientiere sich an den rechtlichen Vorgaben und sei von den drei Schulträgern Kreis Groß-Gerau, Rüsselsheim und Kelsterbach im Vorfeld des Übergangsverfahrens gemeinsam erarbeitet und beschlossen worden. Im Übrigen seien an der Immanuel-Kant-Schule auch Kreiskinder aufgenommen worden, da noch Kapazitäten vorhanden waren, hebt Knauf-Goedeking hervor.