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hier einloggenWer weder geimpft noch genesen ist, muss sich vermehrt zusätzlich testen lassen. Die 3G-Regelung gilt weiterhin bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangeboten unabhängig von der Teilnehmerzahl in Innenräumen, für Gastronomie, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Spielhallen sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen. Zutritt haben nur Geimpfte, Genesene und Getestete. Dies gilt auch für körpernahe Dienstleistungen.
In Hotels und Übernachtungsbetrieben müssen Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene bei der Anreise und zweimal wöchentlich einen Negativnachweis vorlegen. (fri)