Kreis Groß-Gerau und LWV Hessen kooperieren bei Eingliederung
Um Menschen mit einer Behinderung zu einer gleichberechtigten Teilhabe zu verhelfen, haben der Landeswohlfahrtsverband Hessen und der Kreis Groß-Gerau einen Vertrag unterzeichnet.
Einen Kooperationsvertrag zur Zusammenarbeit für Menschen mit Behinderung haben der Kreis und der Landeswohlfahrtsverband unterzeichnet.
(Archivfoto: dpa)
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KREIS GROSS-GERAU - (red). Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen und der Kreis Groß-Gerau haben sich auf eine Zusammenarbeit bei der Eingliederung behinderter Menschen verständigt. Der Kooperationsvertrag wurde von Landrat Thomas Will (SPD), dem Ersten Kreisbeigeordneten Walter Astheimer (Grüne) sowie der LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert und dem Ersten Beigeordneten des LWV, Andreas Jürgens, unterzeichnet. Das teilten beide in einer Pressemitteilung mit.
In dem Vertrag erklären sie, gemeinsam inklusive Sozialräume und Lebensverhältnisse im Kreis zu fördern und zu stärken. Den Menschen mit Behinderung soll eine größtmögliche selbstbestimmte und selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Landkreis ermöglicht werden. Um das zu erreichen, wollen die Vertragspartner sich bei der Umsetzung ihrer Aufgaben der Eingliederungshilfe mit den anderen abstimmen und vernetzen. „Mit diesem Vertrag wollen wir die Zusammenarbeit zwischen örtlichen und überörtlichem Träger der Eingliederungshilfe möglichst verbindlich und transparent regeln“, sagte Andreas Jürgens vom LWV. „Die Menschen mit Behinderung profitieren von einer koordinierten Zusammenarbeit.“
In der Kooperationsvereinbarung werden neben Zielen für die Region vor allem Regelungen zur Kooperation, zur Planung und Qualitätssicherung benannt. „Wir wollen gemeinsam daran arbeiten, dass wir Dienste und Einrichtungen bedarfsgerecht und in guter Qualität für die Menschen im Kreis zur Verfügung stellen“, so Landrat Thomas Will. Zum Beispiel sollen Konzepte und neue Entwicklungen gemeinsam bewertet und statistische Daten ausgetauscht werden. „Mit unseren Netzwerken und der langjährig erprobten Zusammenarbeit im Kreis haben wir ein sehr gutes Fundament und gehen nun einen weiteren großen Schritt zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“, sagte Erster Kreisbeigeordneter Walter Astheimer. Zu den inhaltlichen Zielen nach der UN-Behindertenrechtskonvention gehört etwa, dass selbstbestimmtes Wohnen und Arbeiten gefördert werden. Außerdem sollen die Menschen mit Behinderungen und ihre Wünsche berücksichtigt sowie ihr soziales Umfeld in den Blick genommen werden.
TEILHABEGESETZ
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), dessen erste Neuerungen 2017 (Stufe 1), 2018 (Stufe 2) und 2020 (Stufe 3) in Kraft getreten sind, gibt es für den Bereich der Eingliederungshilfe erhebliche Veränderungen. Die Stufe 4 wird 2023 gültig.
Kern ist, dass die sogenannte Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgenommen und zu einem eigenen Leistungsrecht im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) geworden ist. (red)
Die Zuständigkeit für die Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung liegt laut Hessisches Ausführungsgesetz (HAG) bis zum Ende der Schulausbildung bei kommunalen Trägern. Im Anschluss ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, der Landeswohlfahrtsverband Hessen, verantwortlich. Für behinderte Menschen, die erstmalig nach Eintritt in das Rentenalter einen Antrag stellen, sind wiederum die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Ebenfalls im HAG ist geregelt, dass alle Träger der Eingliederungshilfe zur Zusammenarbeit eine Kooperationsvereinbarung schließen müssen.