Planfeststellungsunterlagen für die Ortsumgehung Dornheim ist im Groß-Gerauer Stadthaus einsehbar.
DORNHEIM. (red/wig). Nach jahrzehntelangen Planungen ist es endlich soweit: Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der rund fünf Kilometer langen B44-Ortsumgehung um Stadtteil Dornheim ist erlassen und wird laut Pressemitteilung der Stadt ab Dienstag, 1. November, für zwei Wochen offengelegt. Die neue Straße, die die Dornheimer Ortsdurchfahrt um rund 17.000 Fahrzeuge entlasten soll, soll von Groß-Gerau kommend westlich um Dornheim herumführen und zwischen Wolfskehlen und Leeheim an die B44 angeschlossen werden. Für ihren Bau wird eine Fläche von 19,6 Hektar benötigt.
Die künftige Umgehungsstraße wird auf einem bis zu drei Meter hohem Damm verlaufen. Das dient unter anderem dem Schutz des Grundwassers. Für die örtliche Landwirtschaft ist laut Wirtschaftsministerium Hessen sichergestellt, dass das System der künstlichen Bewässerung während der Bauzeit und nach Umsetzung des Vorhabens aufrechterhalten bleibt, womit die Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion minimiert werden, heißt es in der Mitteilung.
Die Planfeststellungsunterlagen können vom 1. bis 14. November im Groß-Gerauer Stadthaus, Amt für Stadtplanung und Bauverwaltung, Stadthaus, zweites Obergeschoss, Raum 2.13, Am Marktplatz 1, 64521 Groß-Gerau nur nach telefonischer Terminvereinbarung mit der Koordinationsstelle (Telefon 06152-7166103) eingesehen werden. Online sind die Unterlagen auf www.uvp-verbund.de sowie auf https://verwaltungsportal.hessen.de/themen/information/strassenbau-bekanntmachungen-planfeststellung eingesehen werden.
Sofern der Planfeststellungsbeschluss nicht beklagt wird, wird Hessen Mobil mit den Bauvorbereitungen für das 27 Millionen Euro teuere Projekt mit entsprechenden Ausschreibungs- und Vergabeverfahren beginnen. Geplant ist ein Baubeginn für 2024.
Parallel zum Planfeststellungsbeschluss beginnt das Flurbereinigungsverfahren, dessen Unterlagen ebenfalls einsehbar sein werden. Mit dem Verfahren sollen die mit dem Bau der Ortsumgehung verbundenen Flächeninanspruchnahmen bei den betroffenen Grundstückseigentümern abgemildert werden, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Die im Flurbereinigungsverfahren zu betrachtende Fläche beträgt 434 Hektar mit 565 Flurstücken.
Die Unterlagen für das Flurbereinigungsverfahren werden im Offenlegungszeitraum ebenfalls auf den dafür vorgesehenen Online-Portalen zu finden sein. Sie können zudem vom 3. bis 17. November 2022 im Groß-Gerauer Amt für Stadtplanung und Bauverwaltung (Öffnungszeiten montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 13.30 bis 17.30 Uhr) eingesehen werden.