Für die Landtags- und Bürgermeisterwahl in Groß-Gerau werden Freiwillige benötigt.
GROSS-GERAU. (red). Im Oktober stehen zwei zentrale Wahlen für alle Kreisstadtbürger an. Am Sonntag, 8. Oktober 2023 findet neben der Wahl des 21. Hessischen Landtags die Direktwahl für das Amt des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin statt. Eine mögliche Stichwahl folgt in einem Abstand von drei Wochen am Sonntag, 29. Oktober.
Die Kreisstadt Groß-Gerau benötigt zur Durchführung der Wahl zum Hessischen Landtag und zur Direktwahl für das Amt des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin am 8. Oktober sowie für eine mögliche Stichwahl am 29. Oktober für die Besetzung der Wahlvorstände noch Wahlhelfer.
Zur Aufgabe von Wahlhelfern gehören beispielsweise die Ausgabe der Stimmzettel, die Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses, die Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels oder die Mitarbeit bei der Ermittlung des Wahlergebnisses. Für die Tätigkeit am Wahltag wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro gezahlt und ein kleines Verpflegungspaket mit Kaffee, Wasser, Kuchen und belegten Brötchen zur Verfügung gestellt.
Interessierte Wahlberechtigte werden gebeten, sich a=n das Amt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Telefon 06152–716-3000 oder an wahlamt@gross-gerau.de.