Ermahnung für AfD-Vertreter

(mzh). Bei der Kommunalwahl am 14. März ist Norbert Tobisch als Vertreter der AfD ins Groß-Gerauer Stadtparlament gewählt worden. An den Sitzungen hat er bislang aber nur...

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GROSS-GERAU. (mzh). Bei der Kommunalwahl am 14. März ist Norbert Tobisch als Vertreter der AfD ins Groß-Gerauer Stadtparlament gewählt worden. An den Sitzungen hat er bislang aber nur selten teilgenommen. In der jüngsten Sitzung der Stadtverordneten hat ihn Vorsitzender Christian Wieser (CDU) deshalb ermahnt und ein an Tobisch gerichtetes Schreiben verlesen. Nachdem Tobisch das Mandat angenommen habe, sei er auch verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen, so Wieser, der die Daten der Sitzungen auflistete, an denen Tobisch unentschuldigt fehlte. Mittlerweile hat Tobisch an fünf von bislang acht Sitzungen nicht teilgenommen. Gemäß Paragraf 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung ermahnte Wieser den AfD-Vertreter daher schriftlich und wies ihn auf die Pflicht zur Teilnahme an den Sitzungen hin. „Das an Sie gerichtete Schreiben wurde im Parlament verlesen. Gemäß Paragraf 5 der Geschäftsordnung wird der Verstoß auch der Aufsichtsbehörde angezeigt.“