Die Stadtverwaltung bietet immer mehr Dienstleistungen und Services online an.
GROSS-GERAU. (red). Von der Geburt bis zum Sterbefall – unser gesamtes Leben wird inzwischen von digitalen Prozessen begleitet, und auch die moderne Verwaltung bietet immer mehr digitale Dienstleistungen an. Die Geburtsurkunde des Nachwuchses bequem von zu Hause aus beantragen, die Meldebescheinigung nach dem Umzug ins neue Heim per Smartphone übermitteln, den Verlust des Ausweises oder gar einen Todesfall in der Familie bei der Stadtverwaltung mitteilen – diese und viele weitere Behördengänge stehen ab sofort als digitale Leistungen auf den Internetseiten der Kreisstadt Groß-Gerau im Bereich „Bürger & Service/Online-Dienste“ – „Online-Dienste“ zur Verfügung, informiert die Verwaltung in eine Mitteilung. Für die bessere Auffindbarkeit der digitalen Dienstleistungen und Services sind die Schaltflächen auf der Website farblich unterlegt, heißt es dort weiter.
Das Angebot für Online-Dienstleistungen werde stetig erweitert. Derzeit könnten Groß-Gerauer Bürge rund 30 digitale Dienstleistungen und Services nutzen und müssten dafür keinen persönlichen Termin in der Stadtverwaltung mehr wahrnehmen. „Das bedeutet weniger Zeit- und Organisationsaufwand für beide Seiten und entspricht unserer Wahrnehmung zeitgemäßer Dienstleistungen“, schreibt die Verwaltung. Die analoge Verwaltung wandele sich zur Verwaltung 4.0, und die Kreisstadt Groß-Gerau erweitere das Angebot für die Groß-Gerauer Bürger kontinuierlich.
Folgende digitale Dienstleistungen und Services sind laut der Mitteilung neben bereits abrufbaren neu auf den Internetseiten der Kreisstadt nutzbar: Statusabfrage zum beantragten Pass und Personalausweis; Verlusterklärung Pass oder Personalausweis; Beantragung einer Meldebescheinigung; Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung; Beantragung einer Auskunftssperre; Beantragung von Übermittlungssperren; Voranmeldung eines Zuzuges; An-/Abmeldung einer Nebenwohnung; Statuswechsel Nebenwohnung; Antrag auf Stundung (Beiträge, Abgaben und Steuern); Mängelmelder.
Mit der schrittweisen Erweiterung der digitalen Verwaltungsangebote setze die Stadtverwaltung Groß-Gerau die Vorgaben des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz, OZG) um, mit dem Ziel, längerfristig sämtliche Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten, heißt es weiter.
Bürgermeister Erhard Walther (CDU) betont: „Wir treiben die Digitalisierung der Stadtverwaltung mit finanziellen und personellen Mitteln voran. Unser erklärtes Ziel ist es, dass schrittweise Verwaltungsvorgänge, die Groß-Gerauer Bürger bei den Beschäftigten im Stadthaus erledigen können, auch online abrufbar und durchführbar sein werden. Das dürfen wir alle von einer modernen Verwaltung erwarten.“