GROSS-GERAU - (red). Nach dem Hessischen Schulgesetz beginnt für alle Kinder, die bis zum 1. Juli 2022 das sechste Lebensjahr vollenden, die Schulpflicht am 1. August 2022. Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli bis 31. Dezember 2022 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn sie den erforderlichen Entwicklungsstand haben. Anträge auf vorzeitige Aufnahme sind von den Eltern an die Schulleitung zu stellen. Der Schillerschule ist es Corona-bedingt nicht möglich, die Anmeldung in Präsenzform anzubieten. Aus diesem Grund erhalten alle Erziehungsberechtigte verschiedene Formulare und Vordrucke per Post.
Erziehungsberechtigte von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie Kinder mit Problemen in der deutschen Sprache bittet die Schillerschule, sich über das Sekretariat mit der Schulleitung in Verbindung zu setzen. Die Schillerschule ist unter 06152-85 82 20 oder per E-Mail: schillerschule@schillerschule.itis-gg.de zu erreichen.