Verstöße gegen Halteverbote können teuer werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadtpolizei keinen Ermessensspielraum hat.
GINSHEIM-GUSTAVSBURG. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass ab sofort der neue bundesweite Bußgeldkatalog gilt. Die neuen Regelungen führen zu erheblich höheren Verwarnungs- und Bußgeldern, die die Stadtpolizei zwingend umsetzen muss.
Eines der erklärten Ziele dieses neuen Bußgeldkatalogs ist es, im ruhenden Verkehr härter gegen Falschparker vorzugehen und dadurch Fußgängerinnen und Radfahrer besser zu schützen. Die Verwarnungen kosten für normale Haltverbotverstöße 55 Euro und in der Spitze bis zu 100 Euro.
Bereits das Halten auf Radschutzstreifen wie in der Darmstädter Landstraße wird mit mindestens 55 Euro geahndet werden, ebenso das Halten und Parken auf Gehwegen im gesamten Stadtgebiet, teilt die Verwaltung mit. Daniel Joseph, Leiter des Fachbereichs Bürgerservice, Ordnung und Kultur, teilte mit: „Verstöße müssen aufgrund der Zielsetzung künftig konsequent geahndet werden und können keinesfalls weiter geduldet werden. In der Höhe der Festsetzungen gibt es auch keine Ermessensspielräume, diese sind in den eingesetzten Programmen vorgegeben und durch städtische Mitarbeitende nicht beeinflussbar.“
Bürgermeister Thies Puttnins-von Trotha wies darauf hin, dass durch Fahrzeuge, die in Zukunft nur noch auf der Fahrbahn stehen dürfen, keine Engstellen oder zu geringe Durchfahrtsbreiten entstehen dürfen, da auch dies zukünftig geahndet werden müsse. Die Stadtpolizei habe in den vergangenen Wochen versucht, die Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren.